Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allgemeines zu Unterstützungen für Verbrechensopfer

Im Allgemeinen bezeichnet man in der Kriminologie als Opfer die geschädigte Person eines Verbrechens, also jemanden, die/der durch eine Täterin/einen Täter in ihren/seinen Rechten verletzt wurde.

Die Verletzung des Rechts kann sein:

  • Körperlicher Natur (z.B. Mord, Körperverletzung, Gewalt, gefährliche Drohung, Beeinträchtigung der sexuellen Integrität und/oder Selbstbestimmung)
  • Ideeller Natur (z.B. Beleidigung, Urheberrechtsverletzung)
  • Materieller Natur (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung)

Opfer können auch Hinterbliebene (z.B. Ehegattin/Ehegatte, eingetragene Partnerin/eingetragener Partner, Lebensgefährtin/Lebensgefährte, Verwandte in gerader Linie, Geschwister und sonstige Unterhaltsberechtigte) einer Person sein, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt wurde.

Hinweis

Ein Opfer, das Anzeige gegen die Täterin/den Täter erstattet, hat das Recht, eine schriftliche Bestätigung der Anzeige zu erhalten.

Opfer von Straftaten haben das Recht auf Hilfeleistungen und Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ BMASGPK).

Die Hilfeleistungen erstrecken sich von juristischer und psychosozialer Beratung, Hilfestellung im Strafverfahren (Prozessbegleitung) bis hin zu Schutz und Unterkunft in Notsituationen. Solche Leistungen werden von Institutionen, die im Bereich Opferhilfe tätig sind, angeboten:

  • Rechtsberatungsstellen
    Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
  • Interventionsstellen Österreichs
    Gesetzlich anerkannte Opferschutzeinrichtungen zur Betreuung von Opfern häuslicher Gewalt (meist Frauen und Kinder)
  • Frauennotrufe bzw. Frauenberatungsstellen
    Erste Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen (Gewalt in der Familie bzw. Ehe/Partnerschaft, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz etc.)
  • Kinderschutzzentren
    Beratungsstellen, die sich mit allen Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigen
  • Frauenhäuser
    Bieten Frauen, die Gewalt durch ihre Partnerin/ihren Partner erleben, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit
  • Männerberatungsstellen
    Bieten Unterstützung und Beratung für Männer in Krisensituationen
  • Allgemeine Opferschutzeinrichtungen
    Meist unabhängige Vereine mit verschiedenen Themenschwerpunkten (z.B. für misshandelte Kinder, Verbrechensopfer)

Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht sind verpflichtet, Opfer, die

  • Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt waren,
  • in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt wurden oder
  • deren persönliche Abhängigkeit durch eine vorsätzliche Straftat ausgenützt wurde sowie
  • besonders schutzbedürftige Opfer

von Amts wegen über die Freilassung der/des Beschuldigten aus der Verwahrungs- oder Untersuchungshaft, gegebenenfalls unter Angabe der der/dem Beschuldigten auferlegten gelinderen Mittel, sowie über die Flucht und Wiederergreifung der/des Beschuldigten zu verständigen. Alle anderen Opfer müssen einen Antrag stellen, wenn sie darüber verständigt werden möchten.

Alle Opfer können weiters beantragen, unverzüglich von der Flucht der Strafgefangenen/des Strafgefangenen und der Wiederergreifung der Geflohenen/des Geflohenen, vom ersten unbewachten Verlassen der Anstalt oder von der bevorstehenden oder erfolgten Entlassung derStrafgefangenen/des Strafgefangenen einschließlich allfälliger zum Schutz des Opfers erteilter Weisungen verständigt zu werden.

Nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) wird Opfern und deren Hinterbliebenen auch eine Sozialentschädigung für Verbrechensopfer (→ BMASGPK) in Form von finanzieller Unterstützung angeboten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz