Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Anwältin des Bundes für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Bundesbehindertenanwältin)

Menschen mit Behinderungen können sich in Zusammenhang mit empfundenen Diskriminierungen an die Anwältin/den Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen (Behindertenanwältin/Behindertenanwalt) wenden und Beratung und Unterstützung kostenlos in Anspruch nehmen.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes in Österreich für die Beratung, Unterstützung und Vertretung von Personen, die sich im Sinne der im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz oder im Behinderteneinstellungsgesetz festgelegten Diskriminierungsverbote diskriminiert fühlen. Eine Diskriminierung im Sinne dieser Gesetze kann unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise dann vorliegen, wenn ein Dienstverhältnis aufgrund einer Behinderung durch Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber gekündigt wird oder ein öffentliches Gebäude für Menschen mit Behinderungen aufgrund von Barrieren nicht zugänglich ist.

Werden gegen die im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geregelten Gebote oder Verbote verstoßen und dadurch die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderungen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt Verbandsklagen einbringen. Handelt es sich um große Kapitalgesellschaften kann eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung eingebracht werden, in allen anderen Fällen eine Klage auf Feststellung.

In Angelegenheiten des Versicherungsvertragsrechts kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt eine Klage auf Unterlassung des Versicherers einbringen. Dies ist dann möglich, wenn dadurch die allgemeinen Interessen von Menschen mit Behinderungen wesentlich und in mehreren Fällen beeinträchtigt werden.

Bei vermuteten Diskriminierungen kann die Behindertenanwältin/der Behindertenanwalt für bzw. im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt bemüht sich, rasch und unbürokratisch Hilfe und Unterstützung anzubieten.

Die Behindertenanwältin/Der Behindertenanwalt ist in der Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit selbstständig, unabhängig und an keine Weisungen gebunden. Ihr/Sein Aufgabengebiet ist im Bundesbehindertengesetz geregelt.

Wesentliches Element der Tätigkeit der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts ist dabei der direkte Kontakt mit den Bürgerinnen/Bürgern, der in Form von regelmäßigen bundesweiten Sprechstunden und Sprechtagen stattfindet. Die Sprechtage werden sowohl vor Ort in allen Bundesländern und darüber hinaus online angeboten.

Um die niederschwellige Zugänglichkeit zu verbessern, besteht das Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts aus drei Standorten: Es gibt ein Bundesbüro mit Sitz in Wien (Wien, Niederösterreich, Oberösterreich) sowie jeweils ein Regionalbüro im Süden (Steiermark, Kärnten, Burgenland) und Westen (Salzburg, Tirol, Vorarlberg) Österreichs. Durch die Verankerung des Büros soll die unmittelbare Erreichbarkeit für Menschen mit Behinderungen gewährleistet sein.

Tipp:

Für telefonische Auskünfte steht das Büro der Behindertenanwältin/des Behindertenanwalts unter der bundesweit gebührenfreien Telefonnummer 0800/80 80 16 (täglich zwischen 9:00 und 12:00 Uhr) zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können über ein Kontaktformular oder über die E-Mail-Adresse office@behindertenanwalt.gv.at gestellt werden.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz