Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist eine freiwillige Versicherung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) in der Pensionsversicherung.
Hinweis
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden.
Auf Antrag können Personen, die irgendwann seit dem 1. Jänner 1988 die Voraussetzungen für diese Selbstversicherung erfüllt haben, nachträglich die Selbstversicherung bis zu einem Höchstausmaß von 10 Jahren beanspruchen. Weitere Informationen gibt es bei der Pensionsversicherung (→ PV).
Sie kann bis längstens zum 40. Geburtstag des Kindes von einer Person auf Antrag in Anspruch genommen werden,
- die sich der Pflege eines in häuslicher Umgebung lebenden behinderten Kindes widmet,
- für das die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird und
- deren Arbeitskraft aus diesem Grund überwiegend beansprucht wird.
Zur Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes ist immer nur eine Person berechtigt. Diese kann
- ein leiblicher Elternteil,
- ein Großelternteil,
- ein Stiefelternteil,
- ein Pflegeelternteil sein.
Zusätzliche Voraussetzung ist ein Wohnsitz im Inland während der Dauer der Pflege.
Fristen
Die/der Versicherte muss alle Änderungen, die den Anspruch auf diese Versicherung betreffen, binnen zwei Wochen der Pensionsversicherung melden.
Zuständige Stelle
die Pensionsversicherung (→ PV)
Erforderliche Unterlagen
Formular: Selbstversicherung – Pflege behindertes Kind – Antrag
Als Antrag wird auch ein formloses Schreiben gewertet, das Formular muss in diesem Fall nachgereicht werden.
Kosten
Die Beiträge (22,8 Prozent der Beitragsgrundlage von 2.300,10 Euro im Jahr 2025) werden zur Gänze aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und vom Bund bezahlt.
Rechtsgrundlagen
§ 18a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Zum Formular
Selbstversicherung – Pflege behindertes Kind – Antrag
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz