Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Konkursantrag mit Kostenvorschuss
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Diese Konkurseröffnung erfolgt bei Bezahlung eines Kostenvorschusses durch die Schuldnerin/den Schuldner. Dieser Kostenvorschuss muss zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens abdecken und ist bei Antragstellung zu bezahlen.
Hinweis
Bei den meisten Bezirksgerichten kann der Konkursantrag mit Kostenvorschuss nach telefonischer Voranmeldung mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Zuständige Stelle
Das Bezirksgericht (→ BMJ) des Wohnsitzes der Schuldnerin/des Schuldners zum Zeitpunkt der Antragstellung
Erforderliche Unterlagen
Formular "Vermögensverzeichnis nach § 185 IO"
Kosten
Die Anlaufkosten der Schuldnerin/des Schuldners können zwischen 100 Euro und 1.000 Euro betragen. Die Mindestentlohnung der Insolvenzverwalterin/des Insolvenzverwalters beläuft sich auf 1.000 Euro.
Tipp
Wenn der Kostenvorschuss nicht bezahlt werden kann, ist es ratsam, die Unterstützung einer Schuldenberatungsstelle in Anspruch zu nehmen!
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz