Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
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Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Waizenkirchen |
keine Vorgaben |
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Waldburg |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Waldhausen im Strudengau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Walding |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Wallern |
keine Vorgaben |
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Wartberg an der Krems |
keine Vorgaben |
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Weibern |
Empfehlung |
Rasenmähen zusätzlich: Holzschneiden oder häckseln |
zu unterlassen:
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Weißenkirchen im Attergau |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Weißkirchen an der Traun |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Weitersfelden |
Empfehlung |
lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern |
zu unterlassen:
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Wendling |
keine Vorgaben |
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Weyregg am Attersee |
Verordnung |
Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler |
verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September):
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Wilhering |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird zusätzlich: Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird |
verboten:
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Windhaag bei Freistadt |
Empfehlung |
Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw. |
zu unterlassen:
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Windischgarsten |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen |
erlaubt:
verboten:
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Wippenham |
keine Vorgaben |
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| Wolfern | Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen) gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
verboten:
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Wolfsegg am Hausruck |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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