Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)

Allgemeine Informationen

Arbeitslose Personen und Personen, die vor einer beruflichen Veränderung stehen, haben die Möglichkeit sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos zu melden. Dies ist in den regionalen Geschäftsstellen des AMS (→ AMS) in allen Bundesländern und größeren Städten möglich. Sobald sich eine Person beim AMS arbeitslos meldet, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin oder einen persönlichen Betreuer.

Die Möglichkeit einer Arbeitslosmeldung beim AMS besteht unabhängig von einem eventuellen Anspruch auf eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Um eine dieser Leistungen zu beziehen, müssen Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld oder einen Antrag auf Notstandshilfe stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Fristen

Besteht ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend beim AMS spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und die vorgegebenen Termine müssen eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Tipp

Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, genügt eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.

Zuständige Stelle

Die Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS), die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.

Hinweis

Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt und innerhalb einer Rückgabefrist abgegeben werden oder online erledigt werden, wobei aber jedenfalls binnen 10 Tagen oder einer vom AMS gesetzten längeren Frist eine persönliche Vorsprache erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen

Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.

Zusätzliche Informationen

Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.

Für eine rasche Arbeitsaufnahme ist es notwendig, mit dem AMS zusammenzuarbeiten und die angebotenen Jobchancen zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS bemüht ist, Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um schnell wieder eine Beschäftigung aufnehmen zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz