Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Scooter
- Allgemeines
- Benützung
- Lenkberechtigung
- Alter
- Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines
Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:
- Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
- Elektro-Scooter: Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
- Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
- mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
- mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
- Elektro-Moped/Elektro-Roller:
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
- Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.
Benützung
Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:
- Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.
Lenkberechtigung
Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:
- Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.
Alter
Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
- Keine Sturzhelmpflicht
- Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
- Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
- Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
- Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.
Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
- Sturzhelmpflicht
- Das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeugs durchzuführen.
- Es muss immer Verbandzeug mitgeführt werden.
- Eine Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h
- Sturzhelmpflicht
- Das Fahrzeug muss zugelassen und eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Jährlich ist eine Begutachtung (Pickerl) des Fahrzeuges durchzuführen.
- Es muss immer Verbandzeug mitgeführt werden.
- Eine Kennzeichentafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht sein.
Rechtsgrundlagen
- §§ 1, 18, 41 Führerscheingesetz (FSG)
- §§ 1, 2 Abs 1, 96 Kraftfahrgesetz (KFG)
- § 2 Abs 1, 88b Straßenverkehrsordnung (StVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur