Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Aufenthaltstitel für Österreich
- Aufenthaltsbewilligung
(vorübergehender befristeter Aufenthalt, ohne Niederlassungsabsicht) - "Niederlassungsbewilligung"
(befristete Niederlassung, selbstständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Künstler“
(für Künstler, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Forscher“
(für Forscher, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
(befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang – unselbständige Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit"
(aus privaten Gründen, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - Niederlassungsbewilligung gemäß § 56 NAG
für Angehörige aus Drittstaaten von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten Personen, befristete Niederlassung und Ausübung von selbständiger Erwerbstätigkeit) - "Niederlassungsbewilligung – Angehöriger"
(für Angehörige, befristete Niederlassung, ohne Arbeitsmarktzugang) - "Familienangehöriger"
(für Familienangehörige, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte"
(für qualifizierte Arbeitskräfte, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
(bei Verlängerung der "Rot-Weiß-Rot – Karte" und in anderen Fällen, befristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Blaue Karte EU"
(für besonders hochqualifizierte Akademiker, befristete Niederlassung, beschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Daueraufenthalt – EU"
(unbefristete Niederlassung, unbeschränkter Arbeitsmarktzugang) - "Brexit – Aufenthaltstitel Art. 50 EUV"
Nähere Auskünfte bei Fragen zu einem Aufenthaltstitel (beabsichtigter Aufenthalt über sechs Monate) erhalten Sie auch Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Hotline +43-59 133 90 7231 des Bundesministeriums für Inneres.
Aktuelle Informationen über Aufenthaltstitel für Österreich, Aufenthaltsbewilligung, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt – EU etc.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion