Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Befreiung vom ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.

Hinweis

Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag stellt, muss

  • volljährig sein,
  • darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung bzw. der Zuschussleistung vorgeschoben sein und
  • den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die die Befreiung gelten soll.

Das Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

 Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

Anspruchsberechtigt sind außerdem gehörlose Personen.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.

Verfahrensablauf

Antrag auf Befreiung

Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:

  • Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchs­grundlage (Grunddaten)
  • Stufe 2: Berechnung des Haushalts­netto­einkommens (Eingaben)

Unter dem Punkt "Ver­voll­ständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungs­antrag zu ergänzen.

Am Ende stehen ein Befreiungs­antrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.

Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung

Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.

Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.

Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:

  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
  • Übersiedlung
  • Ablauf des Befreiungszeitraums
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
  • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion