Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Personen, die nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können sich kostenlos in der Pensionsversicherung freiwillig selbst versichern. Die Beiträge hierfür übernimmt der Bund (so wie bei der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung). Die/der pflegende Angehörige hat daher keinen Beitrag zu leisten.
Diese begünstigte Selbstversicherung kann auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit bestehen.
Voraussetzungen
- Bei der zu pflegenden Person muss es sich um eine nahe Angehörige/einen nahen Angehörigen handeln.
- Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Pflegegeld – zumindest in der Stufe 3 – haben.
- Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen und die Arbeitskraft der Pflegerin/des Pflegers erheblich beanspruchen.
- Der Wohnsitz der Pflegerin/des Pflegers muss sich während des Zeitraums der Pflegetätigkeit im Inland befinden.
Zuständige Stelle
Den Antrag auf Selbstversicherung müssen Sie grundsätzlich bei der Pensionsversicherung (→ PV) einbringen. Der Versicherungsträger wird Sie über die weiteren Details, wie etwa die erforderlichen Unterlagen, beraten.
Zusätzliche Informationen
Bei einem Pflegefall kann jeweils nur eine Person selbst versichert sein. Die Pflege in häuslicher Umgebung wird durch einen zeitweiligen stationären Pflegeaufenthalt der pflegebedürftigen Person nicht unterbrochen.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz