Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Besteuerung von Vereinen und Spendenabsetzbarkeit

Einleitung

Im Bereich nicht gewinnorientierter Einrichtungen ist zu unterscheiden zwischen dem Spendenbegünstigungsrecht und dem Gemeinnützigkeitsrecht. Die Spendenbegünstigung regelt, unter welchen Voraussetzungen Spenden bei der Spenderin/beim Spender einkommensteuermindernd geltend gemacht werden können. Das Gemeinnützigkeitsrecht dagegen betrifft die Besteuerung der begünstigten Körperschaften selbst.

Allgemeines zur Besteuerung von gemeinnützigen Vereinen

Vereine sind Körperschaften und unterliegen der (unbeschränkten oder beschränkten) Körperschaftsteuerpflicht (→ USP). Bei unternehmerischen Tätigkeiten kann auch Umsatzsteuer (→ USP) anfallen.

In der Bundesabgabenordnung (BAO) ist vorgesehen, dass bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke und wenn die Körperschaft nach ihrer Rechtsgrundlage und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung solcher Zwecke dient, Begünstigungen in einzelnen Abgabenvorschriften, insbesondere in der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer, gewährt werden.

Allgemeines zu Spenden

Spenden an bestimmte Einrichtungen, die entweder in § 4a Abs 6 Einkommensteuergesetz genannt sind oder auf der Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des BMF stehen, können als Betriebs- oder Sonderausgaben von der Einkommen- oder Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgesetzt werden. Solche Einrichtungen sind z.B. bestimmte wohltätige Vereine, die freiwilligen Feuerwehren, Universitäten, Museen etc.

Wer aus seinem Privatvermögen an eine inländische spendenbegünstigte Organisation gespendet hat und die Spende von der Steuer absetzen möchte, muss diese Sonderausgabe (Spende) nicht mehr selbst in der Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) eintragen. Die Spendenorganisationen sind verpflichtet, die Daten selbst an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Der gespendete Betrag wird automatisch in die Veranlagung übernommen und im Steuerbescheid ausgewiesen. Dies gilt nicht für Spenden aus dem Betriebsvermögen (Geltendmachung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung).

Voraussetzung für die automatische Datenübermittlung ist, dass die Spenderin/der Spender der Spendenorganisation ihren/seinen Vor- und Zunamen sowie das Geburtsdatum bekannt gibt. Die Daten müssen unbedingt korrekt angegeben werden. Insbesondere muss die Schreibweise des Namens mit jener im Zentralen Melderegister übereinstimmen. Eine Korrektur im Zuge der Veranlagung ist in diesen Fällen nicht möglich.

Da die übermittelten Sonderausgabenbeträge eine Steuergutschrift auslösen können, kann es in der Folge auch zu einer "antragslosen Arbeitnehmerveranlagung" kommen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen