Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.
Aufgaben der Europäischen Kommission
Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:
- dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
- den EU-Haushaltsplan verwaltet
- gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
- die EU auf internationaler Ebene vertritt
Initiativrecht
Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).
Haushaltsplan
Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.
EU-Recht
Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.
Vertretung der EU
Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.
Zusammensetzungen der Europäischen Kommission
Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.
Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Sitz und Vertretung
Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Artikel 17 und 18 EU-Vertrag
- Artikel 244 bis 250 AEUV
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion