Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Geldleistungen und Soziales

Allgemeine Informationen

Der Grundwehrdienst wird in folgender Höhe entlohnt (Stand 1. Jänner 2025):

  • Monatsgeld von 288,47 Euro
  • Grundvergütung von 317,11 Euro
  • für Gefreite 77,74 Euro
  • für Korporale 97,18 Euro
  • für Zugsführer 116,28 Euro

Fristen

Die Anträge auf Wohnkostenbeihilfe und Familien-/Partnerunterhalt können bereits ab Erhalt des Einberufungsbefehls eingereicht werden, sie sind jedoch spätestens innerhalb von drei Monaten nach Antritt des Wehrdienstes einzubringen.

Zuständige Stelle

Das Heerespersonalamt

Erforderliche Unterlagen

Für nähere Informationen (z.B. beizubringende Unterlagen) stehen zur Verfügung:

Zusätzliche Informationen

Neben den jeweiligen Geldleistungen können – je nach Zutreffen von bestimmten Voraussetzungen – andere Ansprüche entstehen, wie beispielsweise

  • Familien-/Partnerunterhalt
    Für die Zeit des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Kurz-Zeitsoldat besteht Anspruch auf Familien-/Partnerunterhalt, wenn laut Gesetz für andere Personen (Ehepartnerin; eingetragene Partnerin/eingetragener Partner; Kinder, deren Eltern verheiratet oder nicht verheiratet sind) Unterhalt zu leisten ist.
  • Wohnkostenbeihilfe
    Zur Abdeckung der notwendigen Kosten, die nachweislich während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Kurz-Zeitsoldat für die erforderliche Beibehaltung einer eigenen Wohnung entstehen.
  • Freifahrt und Fahrtkostenvergütung
    Während des Grundwehrdienstes/Ausbildungsdienstes oder Wehrdienstes als Zeitsoldat dürfen Massenbeförderungsmittel für Fahrten zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort kostenlos benützt werden.
    Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Vergütung der nachgewiesenen Fahrtkosten mit Massenbeförderungsmitteln (ausgenommen Flugzeug) für Fahrten auf beliebigen Wegstrecken im Inland bis zum Höchstausmaß von 320 Kilometern pro Monat.
    Des Weiteren werden in bestimmten Fällen die Fahrtkosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen dem Hauptwohnsitz und dem Dienstort ersetzt (z.B. bei der ersten Fahrt zum Dienstort). Für Grundwehrdiener, Personen im Ausbildungsdienst und Zeitsoldaten wurde das KlimaTicket ÖSTERREICH BUNDESHEER (KTÖ BH) eingeführt. Das KTÖ BH gilt frühestens einen Tag vor Beginn des Grundwehrdienstes, des Ausbildungsdienstes oder des Wehrdienstes als Zeitsoldat. Die Gültigkeit endet grundsätzlich einen Tag nach Ablauf des Wehrdienstes. Anspruchsberechtigte können ab einem Monat vor dem Einberufungstermin das KTÖ BH an einer bedienten Servicestelle (alle besetzten Schalter der teilnehmenden Verkehrsverbünde) unter Einhaltung der Voraussetzungen gemäß der Erläuterung im Einberufungsbefehl ausstellen lassen.

Weitere Informationen über Sozialleistungen wie Familien-/Partnerunterhalt, Wohnkostenbeihilfe, Sachleistungen, ärztliche Betreuung oder Krankenversicherung der Angehörigen und ein Überblick über die verschiedenen Geldleistungen erhalten Sie vom Heerespersonalamt unter:

Auskünfte über die Familienbeihilfe werden beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erteilt.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Zum Formular

Hinweis

Auf dem Formular "Antrag auf Familien-/Partnerunterhalt, Krankenversicherung und Wohnkostenbeihilfe" findet sich eine Auflistung der beizubringenden Unterlagen.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Landesverteidigung