Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Arten der Adoption
Hinweis
Welche Form der Adoption für ein bestimmtes Kind gewählt wird, ist die Entscheidung der leiblichen Mutter. Auch Adoptivbewerberinnen/Adoptivbewerber können entscheiden, in welcher Form sie ein Kind adoptieren möchten.
Inkognitoadoption
Die Wünsche der leiblichen Eltern werden bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt und sie erfahren einige Daten von diesen (z.B. Alter, Beruf, Dauer der Ehe, Anzahl der Kinder). Sie erhalten jedoch weder die Adresse noch den Namen der Adoptiveltern.
Offene Adoption
Die leiblichen Eltern erfahren, wo sich ihr Kind befindet und haben die Möglichkeit, Kontakt zu den Adoptiveltern und/oder dem Kind aufzubauen.
Halb offene Adoption
Die leiblichen Eltern wissen nicht, wo sich ihr Kind befindet, können jedoch über die Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat und in Wien das Amt für Jugend und Familie zu den Adoptiveltern Kontakt aufbauen und sich auf "neutralem Gebiet" treffen. Auch Briefe oder Fotos können ausgetauscht werden.
Achtung
Derartige Vereinbarungen zwischen der freigebenden Mutter und den Adoptiveltern können jedoch nicht eingeklagt werden.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion