Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Rasenmähzeiten in Salzburg
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben O
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
|
|
|
|
Oberalm |
Verordnung |
Verwendung von Rasenmähern, von Kreissägen, sowie die Ausführung ähnlicher Arbeiten, die für die Umgebung erhebliche Lärmbelästigungen verursachen, und das Klopfen von Teppichen, Decken, Matratzen, Polstermöbel und dergleichen außerhalb von geschlossenen Wohnungen gilt nicht für: geltende baurechtliche oder gewerberechtliche Vorschreibungen, sowie Lärmbeeinträchtigung im Rahmen landwirtschaftlicher Tätigkeiten, sowie Brauchtumsveranstaltungen, wie Böllerschießen und dergleichen |
erlaubt:
|
Oberndorf bei Salzburg | Verordnung |
Verwendung von Motorrasenmähern, Häckslern oder Laubbläsern mit Verbrennungs- oder Elektromotor; Klopfen von Teppichen, Decken, Matratzen und dergleichen; Schneiden von Holz gilt nicht für: Arbeiten auf Grünanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen |
verboten:
|
Obertrum am See | Verordnung |
Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen und Geräten (Rasenmäher, Motorspritzpumpen, Kreissägen etc.). Für landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebe gelten diesbezüglich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. |
verboten:
|
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion