Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.

Der Eltern-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder. Er beinhaltet die in der Mutter-Kind-Pass-Verordnung vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersuchungen sind wichtig für Mutter und Kind. Die Untersuchungen sind nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger kostenlos.

Kinder sind in der Regel bereits laut Gesetz bei den Eltern mitversichert. Nur im sehr seltenen Fall, dass kein Elternteil krankenversichert ist, verfügt auch das Kind über keine Krankenversicherung.

Untersuchungen im Ausland werden dann in Österreich anerkannt, und somit bleibt auch der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld aufrecht, wenn die Art und der Zeitpunkt der Untersuchung den Vorgaben des österreichischen Eltern-Kind-Passes entsprechen.

Untersuchungsprogramm für das Kind

In den ersten 14 Lebensmonaten sind fünf ärztliche Untersuchungen des Kindes vorgesehen:

Untersuchungen für das Kind (bis zum 14. Lebensmonat)

Untersuchung

Untersuchungstermin

Untersuchungsumfang

1.

1. Lebenswoche

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

2.

In der 4. bis 7. Lebenswoche

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Orthopädische Untersuchung
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

3.

Im 3. bis 5. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

4.

Im 7. bis 9. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Untersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

5.

Im 10. bis 14. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Augenuntersuchung
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

In der 1. und in der 6. bis 8. Lebenswoche des Kindes wird jeweils eine Hüftultraschalluntersuchung empfohlen.

Bis zum 62. Lebensmonat sind vier weitere ärztliche Untersuchungen des Kindes vorgesehen:

Untersuchungen für das Kind (nach dem 14. Lebensmonat)

Untersuchung

Untersuchungstermin

Untersuchungsumfang

6.

Im 22. bis 26. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Augenuntersuchung durch eine Fachärztin/einen Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

7.

Im 34. bis 38. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

8.

Im 46. bis 50. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

9.

Im 58. bis 62. Lebensmonat

  • Feststellung von Körpergewicht und Körperlänge
  • Erhebung von Beobachtungen der Eltern/eines Elternteils und eine Krankheitsanamnese
  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Untersuchungen als Voraussetzung für die Weitergewährung von Kinderbetreuungsgeld

Achtung

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchführung und den Nachweis der ersten zehn Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes nach der Geburt) beim Krankenversicherungsträger gekoppelt. Achten Sie bitte dringend darauf, die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchführen zu lassen.

Wird nur eine Untersuchung nicht durchgeführt oder nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreuungsgeld grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen! Wenn beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld beziehen, erfolgt der Abzug von 1.300 Euro bei jedem der Elternteile. Der Nachweis der ersten sechs Untersuchungen muss bereits im Zuge der Antragstellung erfolgen. Der Nachweis über die weiteren vier Untersuchungen muss bis zum 15. Lebensmonat erfolgen.

Die Hüftultraschalluntersuchungen und die sechste bis neunte Untersuchung des Kindes sind nicht Voraussetzung für die Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe.  

Tipp

Fertigen Sie eine Kopie der Nachweisblätter an, aber belassen Sie die Originalblätter im Eltern-Kind-Pass. Der Krankenversicherungsträger behält sich vor, die Originale zu einem späteren Zeitpunkt abzuverlangen.

Fristen

Die erste Eltern-Kind-Pass-Untersuchung des Kindes muss grundsätzlich in der 1. Lebenswoche vorgenommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abweichung von den vorgeschriebenen Untersuchungsterminen möglich.

Zuständige Stelle

Der Eltern-Kind-Pass wird nach Feststellung einer Schwangerschaft von der Gynäkologin/dem Gynäkologen ausgehändigt.

Auch bei folgenden Ärztinnen/Ärzten bzw. Einrichtungen ist ein Eltern-Kind-Pass erhältlich, wenn diese Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen durchführen:

  • Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner
  • Ambulatorien
  • Schwangeren- bzw. Familienberatungsstellen
  • Ambulanzen von Entbindungsabteilungen 

Kosten

Der Eltern-Kind-Pass ist ebenso wie alle im Untersuchungsprogramm der Mutter-Kind-Pass-Verordnung enthaltenen Untersuchungen für Sie bei Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Sozialversicherungsträger kostenlos.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz