Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Welche Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit gibt es?
Es gibt grundsätzlich vier verschiedene Arten selbstständiger Erwerbstätigkeit:
- Gewerbliche Erwerbstätigkeit
Bei der gewerblichen Erwerbstätigkeit wird grob unterschieden zwischen "freien Gewerben" (z.B. Handelsgewerbe) und "reglementierten Gewerben" (z.B. Handwerk und Gastgewerbe). Beide Gewerbearten setzen eine Gewerbeberechtigung voraus, bei den reglementierten Gewerben ist zusätzlich ein Befähigungsnachweis notwendig. Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Gewerbe in Österreich" ebenfalls auf oesterreich.gv.at. - Urproduktion
Urproduktion ist die Gewinnung roher Naturerzeugnisse. Zu diesen zählen die Land- und Forstwirtschaft, der Bergbau, die Jagd und die Fischerei. - Freiberufliche Tätigkeit
Freiberuflerinnen/Freiberufler üben eigenverantwortlich und fachlich unabhängig Tätigkeiten aus. Freiberuflich tätig sind beispielsweise Steuerberaterinnen/Steuerberater, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder. - "Neue" Selbstständigkeit
Neue Selbstständige (→ USP) üben im Rahmen eines Werkvertrags eine betriebliche Tätigkeit aus, für die sie keine Gewerbeberechtigung benötigen (z.B. Autorinnen/Autoren, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Vortragende).
Weiterführende Links
Unternehmensgründung (→ BMWET)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus