Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Wohnförderungen und Beihilfen
Wohnförderungen und Beihilfen werden österreichweit unterschiedlich vergeben und berechnet. Es bestehen neun voneinander unterschiedliche Gesetze mit ständig wechselnden Durchführungsbestimmungen und Novellierungen. Im Anschluss werden die Grundzüge der Wohnbauförderung dargestellt.
Innerhalb der Wohnbauförderung lassen sich zwei große Gruppen unterschieden:
Objektförderung
Die Objektförderung sieht im Wesentlichen eine Förderung der Errichtung von Eigenheimen und des Baus von Miet- bzw. Eigentumswohnungen vor. Dafür gewährt das Land je nach Bundesland und Bauvorhaben verschieden hohe, unter dem Zinssatz von Bankdarlehen liegende Landesdarlehen oder Annuitätenzuschüsse zu Bankdarlehen. Dadurch wird die monatliche Rückzahlungsbelastung der Eigenheimbauerinnen/Eigenheimbauer bzw. Mieterinnen/Mieter gesenkt. Die Anspruchsvoraussetzungen für geförderte Wohnungen sind länderweise sehr unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen darf eine gewisse Einkommenshöchstgrenze nicht überschritten werden.
Subjektförderung
Neben der Förderung bei der Errichtung von Wohnmöglichkeiten sieht die Subjektförderung direkte Förderungen an Familien vor, denen die vom Land geförderten Wohnungen zu teuer sind. Subjektförderungen bestehen meist aus den sogenannten Eigenmittelersatzdarlehen für Eigenmittel (z.B. in Wien), die etwa eine Mieterin/ein Mieter bei Bezug einer geförderten Wohnung an die Genossenschaft zahlen muss. Diese Darlehen haben einen sehr niedrigen Zinssatz und werden langfristig vergeben. Die Gewährung solcher Darlehen ist auf alle Fälle an das Familieneinkommen gebunden.
Für die individuelle Stützung der laufenden monatlichen Belastungen (z.B. Miete und Kreditrückzahlungsraten) kann auch Wohnbeihilfe beantragt werden. Deren Bewilligung hängt von Einkommenshöchstgrenzen, Familien- und Wohnungsgröße ab. Sie muss jährlich neu beantragt werden.
Weiterführende Links
Eigenmittelersatzdarlehen (→ Stadt Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion