Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Bundespräsident
- Allgemeines zum Bundespräsidenten
- Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zum Bundespräsidenten
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt und eines der obersten Vollzugsorgane, neben den Bundesministerinnen/Bundesministern, Staatssekretärinnen/Staatssekretären und Mitgliedern der Landesregierungen. Der Amtssitz der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten ist in Wien in der Hofburg.
Tipp
Ausführliche Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahlen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Das Amt der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten endet durch
- Zeitablauf (nach sechs Jahren nach der Angelobung, eine einmalige Wiederwahl ist zulässig) oder
- Tod oder
- Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (die Bundespräsidentin/der Bundespräsident kann wegen schuldhafter Verletzung der Bundesverfassung durch Beschluss der Bundesversammlung angeklagt werden) oder
- Volksabstimmung oder
- Verurteilung wegen bestimmter gerichtlich strafbarer Handlungen.
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident darf während ihrer/seiner Amtszeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper (wie dem Nationalrat, Bundesrat oder Landtag) angehören.
Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
Die Aufgaben bzw. Kompetenzen der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten sind u.a.:
- Vertretung der Republik Österreich nach außen
- Abschluss von Staatsverträgen
- Oberbefehl über das Bundesheer
- Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers
- Angelobung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers, der Mitglieder der Bundesregierung und der Landeshauptleute
- Entlassung der gesamten Bundesregierung
- Einberufung der Bundesversammlung
- Ernennung der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes
- Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze
- Erlassung von Notverordnungen
- Verleihung von Amtstiteln
- Begnadigungen im Strafrecht
- Gewährung von Ehrenrechten
Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident ist ein Verwaltungsorgan, daher sind die von ihr/ihm gesetzten Rechtsakte Verwaltungsakte. Diese werden als Entschließungen bezeichnet.
Weiterführende Links
- Aufgaben und Rechte (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
- Wahl und Amtszeit (→ Österreichische Präsidentschaftskanzlei)
Rechtsgrundlagen
Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion