Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Studieren in der EU
Für Studierende mit Unionsbürgerschaft, die ihr Studium in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an inländische Studierende eine Beihilfe oder Unterstützung gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.
Wollen Studierende eine Hochschulausbildung mit einer Dauer von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat machen, müssen sie zusätzlich in einer Universität eingeschrieben sein, eine Krankenversicherung nachweisen und darüber hinaus formlos erklären, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.
Dann wird ihnen von der zuständigen Behörde des Aufnahmestaates eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger erteilt. Die Gültigkeit dieser kann auf die Dauer der Ausbildung beschränkt sein oder bei längerem Aufenthalt jährlich verlängert werden.
Um in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildung von weniger als drei Monaten zu besuchen, beispielsweise einen Sprachkurs, brauchen Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Die einzige weitere Formalität, die in einigen Ländern von Ihnen verlangt werden kann, ist eine Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden.
Auf dem Portal Europa für Sie (Kapitel "Ausbildung und Jugend") finden Sie detaillierte Informationen zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat.
PLOTEUS – das Portal für Lernangebote in Europa hilft Ihnen bei der Suche nach Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im EWR-Raum.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung