Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ausfolgung von hinterlegten Kennzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Es ist auch möglich, innerhalb der Frist eine neuerliche Hinterlegung zu beantragen.
Achtung
Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die Kfz-Zulassung.
Voraussetzungen
Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung wieder ausgefolgt werden, wenn zu der zuletzt in der zentralen Zulassungsevidenz erfassten Versicherungsbestätigung kein Widerruf erfolgt ist.
Fristen
Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt waren, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.
Zuständige Stelle
Jene Zulassungsstelle (→ VVO), bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden
Verfahrensablauf
Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer wenden sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt sind. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen werden ihnen die Kennzeichentafeln ausgefolgt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Wenn der Versicherer die Versicherungsbestätigung widerrufen hat: Original-Versicherungsbestätigung
- Bei Vertretung: Vollmacht
Kosten
Für die Ausfolgung hinterlegter Kennzeichentafeln fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlagen
- § 52 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
- Bundesministerium für Finanzen
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur