Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Unterstützungsangebote bei Demenz

Das Risiko, an Demenz zu erkranken, steigt mit dem Alter an. Aus dem Blickwinkel der Pflege und Betreuung nimmt das Thema Demenz einen besonderen Stellenwert ein, zumal der größte Teil der Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen zu Hause von Angehörigen versorgt wird. Demenz ist zwar nicht heilbar, Früherkennung ermöglicht es aber den Krankheitsverlauf zu verzögern und zu mildern.

Die Pflege und Betreuung von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen wird oft als besonders belastend empfunden. Im Bundespflegegeldgesetz wird dies folgendermaßen berücksichtigt:

  • Bei der Feststellung des Pflegebedarfes wird die spezielle Situation von Menschen mit demenziellen Beeinträchtigungen mit einem Erschwerniszuschlag im Ausmaß von 45 Stunden berücksichtigt. Dieser Zuschlag soll im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung den Mehraufwand für die Pflege erschwerenden Faktoren der gesamten Pflegesituation pauschal abgelten.

    Nahe Angehörigen eines Menschen, dem zumindest Pflegegeld der Stufe 3 gebührt, können Zuwendungen für die Ersatzpflege erhalten (bei demenziellen Beeinträchtigungen bereits ab Pflegegeld der Stufe 1), um in ihrer Abwesenheit, wie zum Beispiel bei  Krankheit oder Urlaub, eine entsprechende Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen. Die jährliche Höchstzuwendung hängt von der Pflegegeldstufe der pflegebedürftigen Person ab und beträgt zwischen 1.200 Euro und 2.200 Euro. Bei einer nachgewiesenen demenziellen Erkrankung erhöhen sich diese Beiträge in allen Stufen um 300 Euro.
  • Bei Vorliegen eines Pflegegeldes zumindest in Höhe der Stufe 3 haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Möglichkeit der Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw. einer Pflegeteilzeit. Während dieser Zeit gibt es einen Motivkündigungsschutz, einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld sowie eine sozialrechtliche Absicherung der Pflegeperson. Bei Vorliegen einer nachgewiesenen demenziellen Beeinträchtigung ist ein Pflegegeld der Stufe 1 ausreichend.
  • Zudem haben Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als fünf Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz/Pflegeteilzeit. Die Dauer beträgt dabei bis zu maximal vier Wochen, wobei die so konsumierten Zeiten auf die gesetzlich mögliche Dauer der vereinbarten Pflegekarenz/Pflegeteilzeit anzurechnen sind.
  • Auf Wunsch bietet das Sozialministerium im Rahmen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege einen kostenlosen Hausbesuch zur Beratung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson an. Angehörige, die sich aufgrund der Pflegesituation psychisch belastet fühlen, können auch das Angehörigengespräch in Anspruch nehmen, welches von Psychologinnen/Psychologen durchgeführt wird. Diese Möglichkeit zur Aussprache kann zu Hause, an einem anderen Ort, telefonisch oder online erfolgen. Bei Bedarf können bis zu zehn Gesprächseinheiten vereinbart werden.
  • Beide Angebote können kostenlos und österreichweit beim Kompetenzzentrum Qualitätsscherung in der häuslichen Pflege per E-Mail unter wunschhausbesuch@svqspg.at bzw. angehoerigengespraech@svqspg.at oder telefonisch unter 050 808 2087 angefordert werden.

Darüber hinaus bestehen für pflegende Angehörige verschiedene Möglichkeiten der beitragsfreien sozialversicherungsrechtlichen Absicherung in der Pensions- und in der Krankenversicherung.

Tipp

Mobile und ambulante soziale Dienste können die Pflege und Betreuung zu Hause erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz