Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Allergiker-Informationen in der Gastronomie

Allgemeines

Seit 13. Dezember 2014 muss bei der Weitergabe von unverpackten Speisen/Lebensmitteln an Verbraucherinnen/Verbraucher darüber informiert werden, ob in den Speisen Stoffe enthalten sind, die Allergien auslösen können.

Die 14 Stoffe, auf die hingewiesen werden muss, sind:

A

Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)

B

Krebstiere

C

Eier

D

Fische

E

Erdnüsse

F

Soja

G

Milch (Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose))

H

Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)

L

Sellerie

M

Senf

N

Sesam

O

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid

P

Lupinen

R

Weichtiere

Diese Verpflichtung trifft all jene Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel an Endverbraucherinnen/Endverbraucher abgeben bzw. Gemeinschaftsverpflegung anbieten. Das bedeutet, dass beispielsweise Restaurants, Bäckereien, Hotels und Imbisse betroffen sind.

Ausnahme: Die Verpflichtung gilt nicht für Privatpersonen, die Lebensmittel zum Verkauf anbieten, z.B. im Rahmen von wohltätigen Veranstaltungen, Schulfesten etc.

Schriftliche oder mündliche Informationserteilung

Die Information, welche bzw. ob allergieauslösende Stoffe in den angebotenen Lebensmitteln enthalten sind, kann

  • schriftlich (z.B. in der Speisekarte) erteilt werden, aber auch
  • mündlich auf Nachfrage.

Werden die Informationen schriftlich, z.B. in der Speisekarte, erteilt, muss sichergestellt werden, dass sie verfügbar und leicht zugänglich sind.

Wird die Information mündlich auf Nachfrage des Gastes bzw. der Kundin/des Kunden erteilt, muss dies durch geschultes Personal erfolgen. Außerdem muss an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweis angebracht sein, dass die Informationen über allergieauslösende Stoffe auf Nachfrage mündlich erteilt werden. Zur Unterstützung der mündlichen Information können den Gästen Speisekarten, welche die allergenen Stoffe ausweisen, angeboten werden.

Sanktionen bei Verstößen

Erfüllt eine Lebensmittelunternehmerin/ein Lebensmittelunternehmer die Verpflichtung nicht, stellt das einen Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz dar und wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Weitere Informationen zu den EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Allergeninformationsverordnung

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion