Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft werden normalerweise bei der Eigentümerversammlung gefasst. Sie können aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich) zustande kommen. 

Beschlüsse sind grundsätzlich erst dann wirksam, wenn alle Eigentümerinnen/Eigentümer Gelegenheit hatten, sich zu ihnen zu äußern. Bis dahin ist keine Eigentümerin/kein Eigentümer an ihre/seine bereits abgegebene Erklärung gebunden.

Das Stimmrecht kann auch durch eine Vertreterin/einen Vertreter ausgeübt werden. Die Vertreterin/der Vertreter braucht dafür eine höchstens drei Jahre alte schriftliche Vollmacht.

In den meisten Fällen kann die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft Beschlüsse fassen. Nur in manchen Fällen ist Einstimmigkeit erforderlich. Die Mehrheit der Wohnungseigentümer bestimmt sich nach den Eigentumsanteilen an der Liegenschaft. Das bedeutet, dass z.B. auch eine einzige Wohnungseigentümerin/ein einziger Wohnungseigentümer die Mehrheit der Wohnungseigentümer darstellen kann, wenn sie/er Eigentümerin/Eigentümer von mehr als der Hälfte der Liegenschaftsanteile ist. 

Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft müssen den Eigentümerinnen/Eigentümern durch Anschlag an einer deutlich sichtbaren Stelle des Hauses und durch Übersendung schriftlich mitgeteilt werden.

Innerhalb eines Monats kann jede Wohnungseigentümerin/jeder Wohnungseigentümer einen Antrag bei Gericht stellen, dass die Rechtsunwirksamkeit eines Beschlusses wegen formeller Mängel, Gesetzwidrigkeiten oder Fehlens der erforderlichen Mehrheit gerichtlich festgestellt wird. Betrifft der Beschluss die außerordentliche Verwaltung, ist die Anfechtung sogar mindestens 3 Monate lang möglich.

Weiterführende Links

Wohnrecht für Wohnungseigentümer (→ AK Wien)

Rechtsgrundlagen

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz