Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Apostille
Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Legalisation (diplomatische Beglaubigung) von öffentlichen Urkunden für den internationalen Rechtsverkehr. Sie tritt bei Staaten, die das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet haben, an die Stelle der sonst erforderlichen Legalisation und ist die Letztbeglaubigung einer Urkunde im Heimatstaat.
Hinweis
Wenn mit dem betreffenden Staat ein zwischenstaatliches Abkommen über die wechselseitige Anerkennung von öffentlich-rechtlichen Urkunden besteht, ist keine Apostille oder Legalisation erforderlich, da den betreffenden Urkunden dann wechselseitig volle Gültigkeit zukommt.
Die Apostille ist eine Echtheitsbestätigung. Sie wird von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, der das Haager Beglaubigungsübereinkommen unterzeichnet hat, im Heimatstaat erteilt und ausgestellt. In Österreich wird die Apostille – je nachdem, welche Behörde die betreffende Urkunde ausgestellt hat, durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Legalisierungsbüro), die Präsidentinnen/die Präsidenten der mit Zivilrechtssachen befassten erstinstanzlichen Gerichtshöfe (Präsidium des Landesgerichts), die Landeshauptmänner oder das Amt der Landesregierung (Beglaubigungsstelle) ausgestellt.
Weiterführende Links
- Apostille (→ BMEIA)
- Beglaubigung (→ BMEIA)
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (→ BMEIA)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion