Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

EU-Bürger* und Schweizer – Antrag auf Anmeldebescheinigung und Bescheinigung des Daueraufenthalts

Allgemeine Informationen

* Der Begriff "EU-Bürger" bezieht sich in diesem Text stets nicht nur auf EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sondern auch auf sonstige EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürger (aus Island, Liechtenstein oder Norwegen) und Schweizerinnen/Schweizer.  

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind, erhalten als Dokumentation ihres unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (ein entsprechender Antrag muss binnen vier Monaten ab Einreise in Österreich gestellt werden).

Sie erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Auf Antrag wird ihnen eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.

Voraussetzungen

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger sind zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie

  • in Österreich Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer oder Selbstständige sind oder
  • für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen, oder
  • als Hauptzweck ihres Aufenthalts eine Ausbildung einschließlich einer Berufsausbildung an einer öffentlichen Schule oder einer rechtlich anerkannten Privatschule oder Bildungseinrichtung absolvieren und über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz für sich und ihre Familienangehörigen verfügen, sodass sie während ihres Aufenthalts weder Sozialhilfeleistungen noch die Ausgleichszulage in Anspruch nehmen müssen.

Fristen

Der Aufenthalt muss binnen vier Monaten ab Einreise nach Österreich der zuständigen Niederlassungsbehörde angezeigt werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" ausgestellt.

EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht zukommt, erwerben nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt in Österreich das Recht auf Daueraufenthalt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird auf Antrag eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" ausgestellt.

Zuständige Stelle

Die Niederlassungsbehörde, die für den Hauptwohnsitz der EU-Bürgerin/des EU-Bürgers örtlich zuständig ist:

Verfahrensablauf

Die "Anmeldebescheinigung" und die "Bescheinigung des Daueraufenthalts" müssen Sie persönlich bei der zuständigen Niederlassungsbehörde beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Behörde. Darüber hinaus steht das Formular für die Beantragung der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung des Daueraufenthalts auch zum Download bereit.

Die Dokumentation wird Ihnen – persönlich – ausgehändigt,

  • wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden und
  • Sie die Voraussetzungen erfüllen

Für Kinder unter 14 Jahren hat den Antrag die gesetzliche Vertreterin/der gesetzliche Vertreter einzubringen.

Erforderliche Unterlagen

Anträge auf Anmeldebescheinigungen und Bescheinigungen des Daueraufenthalts können nur dann schnell erledigt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.

Zum Nachweis des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts müssen insbesondere folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, zusätzlich:
  • Bestätigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers oder ein Nachweis der Selbstständigkeit (z.B. Dienstvertrag, Steuernummer, Auszug aus dem Gewerberegister) oder
  • Nachweis über ausreichende Existenzmittel (z.B. Bankguthaben, Pensionsbezug) und umfassenden Krankenversicherungsschutz oder
  • Nachweis über die Zulassung zu einer Schule oder Bildungseinrichtung und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz, sowie Erklärung oder sonstige Nachweise über ausreichende Existenzmittel (z.B. für Schülerinnen/Schüler bzw. Studierende: Bestätigung über die Zulassung an einer Schule bzw. Immatrikulationsbescheinigung)

Hinweis

Ob beglaubigte Übersetzungen aus anderen Staaten anerkannt werden, richtet sich nach den jeweiligen Verfahrensvorschriften. Zur Anerkennung der Dokumente kann beispielsweise eine Apostille erforderlich sein.
 

Hinweis

Muss eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden. In die Liste der in Österreich beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetscher können sich auch Dolmetscherinnen/Dolmetscher aus anderen EWR-Mitgliedstaaten eintragen lassen. 

Kosten

15 Euro Bundesgebühr (eventuell können zusätzliche Gebühren anfallen)

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Antragsformulare und Erklärungen finden sich auf der Website des BMI.

Letzte Aktualisierung: 23. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres