Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bundes-Gleichbehandlungskommission

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) ist im Bundeskanzleramt eingerichtet und besteht aus zwei Senaten. Sie ist eine besondere Verwaltungseinrichtung des Bundes, die bei Diskriminierung in Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund angerufen werden kann.

Aufgaben

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission befasst sich mit allen Fragen der

  • Gleichbehandlung von Frauen und Männern
  • Frauenförderung
  • Gleichbehandlung ohne Unterschied
    • der ethnischen Zugehörigkeit
    • der Religion oder der Weltanschauung
    • des Alters
    • der sexuellen Orientierung

Die Senate erstellen entweder auf Antrag der Betroffenen/des Betroffenen, der zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten/des zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten, der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen an den Universitäten oder von Amts wegen Gutachten darüber, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vorliegt. Darüber hinaus wird die Einhaltung des Frauenförderungsgebots geprüft.

Von Diskriminierung Betroffene können sich direkt an die Gleichbehandlungskommission wenden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, zuerst den zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten/die zuständige Gleichbehandlungsbeauftragte und/oder für weibliche Bedienstete die Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) zu kontaktieren und erst danach die Kommission mit dem Fall zu befassen.

Senate

Die Bundes-Gleichbehandlungskommission besteht aus zwei Senaten. Diese erstellen auf Antrag oder von Amts wegen Gutachten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots vorliegt.

Der Senat I ist für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bundesdienst zuständig und erstattet Gutachten, ob eine Verletzung des Gleichbehandlungs- und/oder des Frauenförderungsgebots vorliegt. Personen, die sich im Bundesdienst aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Senat I der Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

Der Senat I ist auch für Mehrfachdiskriminierungen zuständig d.h. betrifft ein Fall z.B. die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, ist auch der Senat I zuständig.

Der Senat II ist für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Bundesdienst zuständig. Personen, die sich im Bundesdienst aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung benachteiligt fühlen, können sich mit einer Beschwerde an den Senat II der Bundes-Gleichbehandlungskommission wenden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)

Letzte Aktualisierung: 13. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion