Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Baurecht und Bauordnungen
Eine detaillierte Beschreibung beziehungsweise Wiedergabe der wichtigsten Baugesetze und Bauordnungen ist in diesem Rahmen nicht möglich, da es in Österreich nicht eine, sondern neun unterschiedliche Bauordnungen gibt. Das Bauwesen unterliegt nämlich der Landesgesetzgebung.
Im Jahr 2008 wurden jedoch in den meisten Bundesländern die Bauvorschriften in Bezug auf eine Harmonisierung der technischen Vorschriften novelliert. Grundlage der technischen Vorschriften sind die OIB-Richtlinien 1 bis 6. Die Bundesländer haben die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklärt, es kann jedoch gemäß den Bestimmungen in den diesbezüglichen Verordnungen der Bundesländer von den OIB-Richtlinien abgewichen werden, wenn die Bauwerberin/der Bauwerber nachweist, dass ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wird, wie bei Einhaltung der OIB-Richtlinien. Durch die in allen Bundesländern erfolgte Verbindlichmachung der OIB-Richtlinie 6 wird auch der Energieausweis für Gebäude in einer Gesetzesnorm standardisiert.
Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Baugesetze in ihrer aktuellen Fassung, geordnet nach Bundesländern.
- Burgenland
- Kärnten
- Kärntner Bauordnung 1996
- Kärntner Raumordnungsgesetz 2021 (seit 1. Jänner 2022)
- Kärntner Gemeindeplanungsgesetz 1995 (gültig gewesen bis 31. Dezember 2021)
- Niederösterreich
- Niederösterreichische Bauordnung 2014 (seit 1. Februar 2015 in Kraft)
- Niederösterreichische Bauordnung 1996 (gültig gewesen bis 31. Jänner 2015)
- Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz 2014 (seit 1. Februar 2015 in Kraft)
- Oberösterreich
- Salzburg
- Baupolizeigesetz 1997
- Bautechnikgesetz 2015 (seit 1. Juli 2016 in Kraft)
- Bautechnikgesetz (gültig gewesen bis 30. Juni 2016)
- Bautechnikverordnung
- Bebauungsgrundlagengesetz
- Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999
- Salzburger Raumordnungsgesetz 2009
- Steiermark
- Tirol
- Tiroler Bauordnung 2022 (seit 1. Mai 2022 in Kraft)
- Tiroler Bauordnung 2018 (gültig gewesen bis 30. April 2022)
- Tiroler Bauordnung 2011 (gültig gewesen bis 28. Februar 2018)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 (seit 1. Mai 2022 in Kraft)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 (Wiederverlautbarung des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011; bis 30. April 2022 anwendbar gewesen)
- Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 (bis 30. September 2016 anwendbar gewesen)
- Vorarlberg
- Wien
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion