Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Bescheinigung der Stellungskommission ("Tauglichkeitsbescheinigung")

Nach Abschluss des Stellungsverfahrens wird die Eignung zum Wehrdienst mit einem der folgenden Beschlüsse festgestellt:

"Tauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist für den Wehrdienst geeignet und hat grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten nach der Stellung mit der Einberufung zum Wehrdienst zu rechnen, sofern er nicht bis spätestens zwei Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehles eine mängelfreie Zivildiensterklärung abgibt.

Die Tauglichkeit sollte der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber des Wehrdienstpflichtigen bekannt gegeben werden, damit dieser oder diese Gelegenheit hat, eventuell bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos eine befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes für den Arbeitnehmer zu beantragen.

Falls zwischen Stellung und Einberufung schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen eingetreten sind, muss dies unter Vorlage eines ärztlichen Befundes der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos gemeldet werden.

"Vorübergehend untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist im Moment nicht für den Wehrdienst geeignet und wird nach Ablauf einer von der Stellungskommission festgelegten Frist neuerlich zu einer Stellung geladen.

"Untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige verfügt nicht über die für den Wehrdienst notwendige körperliche oder geistige Eignung und wird daher weder zur Leistung eines Wehrdienstes einberufen, noch wird er zivildienstpflichtig werden können.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das durchgeführte Stellungsverfahren ausgesetzt wird, weil der Wehrdienstpflichtige einer außerhalb der Stellung durchzuführenden Facharztuntersuchung unterzogen werden muss. In diesem Fall ergeht kein Stellungsbeschluss, sondern das Stellungsverfahren wird nach Einlangen des Facharztbefundes fortgesetzt.

Achtung

  • Ab Erhalt der Bescheinigung der Stellungskommission mit dem Beschluss "tauglich" hat der Wehrpflichtige mindestens sechs Monate Zeit, eine Zivildiensterklärung einzubringen. Sollte er diese bis zwei Tage vor der Einberufung zum Präsenzdienst nicht einbringen, bleibt er bis auf weiteres wehrpflichtig.
  • Ist aufgrund eines zwischen Stellung und Einberufung eingetretenen Ereignisses wie z.B. einem Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen oder einer schweren Erkrankung eine Änderung der Eignung zum Wehrdienst zu erwarten, kann der Wehrpflichtige die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragen.
  • Bereits bei der Stellung kann der Wehrdienstpflichtige eine Truppe oder eine Kaserne angeben, in der er bevorzugt den Wehrdienst antreten möchte. Eine gute Begründung erhöht die Chance auf einen Dienst am Wunschort.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung