Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Gleichbehandlung in der Lehre
- Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Lehre
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz/bei der Lehrstelle
Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Lehre
Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung machen, hat der Lehrbetrieb die Grundsätze der Gleichbehandlung einzuhalten. Alle im Unternehmen haben das Recht, so behandelt zu werden, dass das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt wird.
Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung einer Stelle oder eines Lehrplatzes nicht diskriminiert werden. Weder Qualifikationen noch berufliche Kenntnisse oder Talente sind abhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder sexueller Orientierung.
Aber auch im Ausbildungsalltag selbst darf die Unternehmerin/der Unternehmer beispielsweise einem männlichen Lehrling nicht mehr zahlen als einem weiblichen Lehrling, der im gleichen Lehrjahr ist.
Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch unterschiedliche Angebote. So setzt das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bei der Förderung der Lehrausbildung auch einen Schwerpunkt auf die Ausbildungsförderung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz/bei der Lehrstelle
Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für sexuelle Belästigung eine eigene Strafbestimmung vor (§ 218 StGB).
Darüber hinaus verbietet das Gleichbehandlungsgesetz jede sexuelle Diskriminierung. Dies gilt aber nicht nur für die handelnden Personen selbst, sondern auch für die Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor sexueller Belästigung und Diskriminierung durch Kolleginnen/Kollegen oder Kundinnen/Kunden schützen muss.
Wenn jemand eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter berührt (beispielsweise Po-Kneifen oder Po-Klapsen) oder sexuelle Anspielungen (egal in welcher Form, das heißt in Telefongesprächen, E-Mails oder per SMS) macht, gilt dies als sexuelle Belästigung. Aber auch anzügliche Witze oder anzügliche Bemerkungen fallen bereits darunter.
Wer sexuell belästigt wird, darf sich nicht einschüchtern lassen und sollte sich wehren. Auch wenn andere als "harmlos" abtun, was dieser Person passiert – es geht darum, dass sie/er dies als unangenehm empfindet! Es gilt, seiner eigenen Wahrnehmung zu vertrauen und der Belästigerin/dem Belästiger gegenüber deutlich zu äußern, dass diese Behandlung nicht toleriert wird. Außerdem ist es für die Belästigte/den Belästigten wichtig, mit Personen zu sprechen, denen sie/er vertraut und von denen sie/er annehmen kann, dass sie die Informationen auch vertraulich behandeln. Es kann beispielsweise auch die Betriebsrätin/der Betriebsrat darüber informiert werden.
Tipp
Noch ausführlichere Informationen und Tipps, wie gegen sexuelle Belästigung vorgegangen werden kann sowie weitere Beispiele, was unter "sexueller Belästigung" zu verstehen ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Wer das Gefühl hat, nicht gleich behandelt zu werden wie seine Kolleginnen/Kollegen oder wer an seinem Arbeitsplatz (sexuell) belästigt wird, hat die Möglichkeit, sich an folgende Personen oder Stellen zu wenden:
- Betriebsrätin/Betriebsrat (wenn diese/dieser in der Firma bestellt ist)
- Arbeiterkammer deines Bundeslandes
- Gewerkschaft
- Gleichbehandlungsanwaltschaft
Tipp
Alle wichtigen Informationen zur Gleichbehandlungsanwaltschaft, deren Aufgaben und Kontaktadressen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz