Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Lenkberechtigung – Wiedererteilung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eine Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach Erlöschen ist möglich. Gründe für das Erlöschen können beispielsweise sein:
- Fristablauf (z.B. Befristung bei den Klassen C1/C/D/D1)
- Entziehung der Lenkberechtigung für mehr als 18 Monate
- Verzicht
Hinweis
Bei einer Entziehung für 18 Monate oder weniger erfolgt in der Regel die formlose Wiederausfolgung des alten Führerscheins, sofern dieser nicht ungültig ist (z.B. Daten sind unleserlich, das Foto nicht mehr erkennbar).
Voraussetzungen
Notwendig ist ein ärztliches Gutachten, das zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung nicht älter als 18 Monate ist.
Fristen
Bei Fristablauf und Verzicht kann innerhalb von 18 Monaten ein Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung gestellt werden, ohne dass eine erneute Führerscheinprüfung gemacht werden muss.
Wird der Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung nach 18 Monaten gestellt, muss nur die praktische Fahrprüfung absolviert werden – eine theoretische Fahrprüfung und die Fahrschulausbildung sind in der Regel nicht mehr notwendig.
Zuständige Stelle
Jede Führerscheinbehörde in ganz Österreich
Hinweis
Bei Landespolizeidirektionen wird im Falle eines Behördenwegs jedenfalls eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. Bei der Landespolizeidirektion Wien ist für persönliche Vorsprachen eine Terminvereinbarung (elektronisch oder telefonisch) unbedingt erforderlich.
- In Städten mit Landespolizeidirektion (sofern es keine Bezirkshauptmannschaft gibt): die Landespolizeidirektion
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland (→ BMI)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Wiedererteilung der Lenkberechtigung stellen. Das Formular erhalten Sie bei der Führerscheinbehörde oder können Sie herunterladen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ein Foto (Hochformat 35 mm x 45 mm), das die Besitzerin/den Besitzer einwandfrei erkennen lässt (wenn möglich nach bestimmten Passbildkriterien)
- Eventuell ärztliches Gutachten
- Eventuell Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
Kosten
- Erteilung der Lenkberechtigung: 60,50 Euro
Prüfgebühren und Kosten für ein ärztliches Gutachten sind in den oben genannten Gebühren nicht enthalten.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Abs 4 Führerscheingesetz (FSG)
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur