Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Eingetragene Partnerschaft in der EU

Anerkennung

In Österreich und einigen anderen EU-Mitgliedstaaten sind eingetragene Partnerschaften gleichwertig oder vergleichbar mit Ehen. Staaten, in denen gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt sind, erkennen in der Regel auch eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften an, die in anderen Staaten eingegangen wurden.

Wer beispielsweise in Österreich eine gleichgeschlechtliche Ehe geschlossen hat, genießt in anderen EU-Mitgliedstaaten, die zwar gleichgeschlechtliche Ehen nicht erlauben, aber eine Art der eingetragenen Partnerschaft eingeführt haben, meist dieselben Rechte wie eingetragene Partnerinnen/Partner.

Eingetragene Partnerschaften sind derzeit im nationalen Recht der folgenden EU-Mitgliedstaaten nicht vorgesehen: Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowakei.

Anzuwendendes Recht in Österreich

Nach österreichischem Recht können Partnerinnen/Partner mit grenzüberschreitendem Bezug das anzuwendende Recht frei wählen. Wenn sie keine Wahl treffen, ist das Recht des Staates auf die eingetragene Partnerschaft anzuwenden, in dem diese begründet wurde.

Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist gemäß österreichischem Recht nach dem Recht des Staates zu beurteilen

  • in dem die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner im Zeitpunkt der Auflösung ihren/seinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben,
  • mangels eines solchen nach dem Recht des Staates, in dem beide davor ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, sofern ihn einer von ihnen beibehalten hat.

Nationales Recht in anderen EU-Mitgliedstaaten

Informationen über die diesbezüglichen nationalen Regelungen anderer Staaten (internationales Privatrecht) geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (BMEIA).

EU-Vorschriften über Güterstände

Seit 29. Januar 2019 gelten in einigen EU-Mitgliedstaaten (auch in Österreich) vereinheitlichte EU-Vorschriften über die Güterstände bei internationalen Paaren, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben.

Die Verordnungen (EU) 2016/1103 und 2016/1104 gelten unter anderem in Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Schweden, den Niederlanden und 11 weiteren Mitgliedstaaten. Andere EU-Staaten wenden weiterhin ihre nationalen Vorschriften an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz