Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnisse haben die Erbringung von Arbeitsleistungen gegen Entgelt zum Inhalt. Sie werden durch schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag begründet. Das wesentliche Merkmal eines Arbeitsvertrages ist vor allem die persönliche Abhängigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Merkmale der persönlichen Abhängigkeit sind insbesondere:
- Einordnung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers in den betrieblichen Organisationsablauf
- Vorgegebene Arbeitszeit
- Zugewiesener Arbeitsort
- Festgelegte Arbeitsabfolge
- Bindung an Weisungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
- Laufende Kontrolle durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber
Ob ein Beschäftigungsverhältnis als Arbeitsverhältnis eingestuft werden kann, hängt davon ab, ob die obigen Kriterien gegenüber anderen Gesichtspunkten überwiegen. Steht beispielsweise die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Vordergrund, liegt ein Ausbildungsverhältnis vor. Wird zwar Arbeitsleistung erbracht, besteht aber kein persönliches Abhängigkeitsverhältnis, ist dies ein freies Dienstverhältnis.
Für Arbeitsverhältnisse gelten alle arbeitsrechtlichen Vorschriften. Zu diesen gehören beispielsweise:
- Angestelltengesetz (AngG)
- Urlaubsgesetz
- Arbeitszeitgesetz (AZG)
- Arbeitsruhegesetz (ARG)
- Mutterschutzgesetz (MSchG)
- Väter-Karenzgesetz (VKG)
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG)
- Kollektivvertrag inklusive der kollektivvertraglichen Vereinbarungen über das Entgelt
- Gegebenenfalls Betriebsvereinbarungen
Hinweis
Hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten gilt für Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG).
Ab dem zweiten Beschäftigungsmonat muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Beiträge an die Betriebliche Vorsorgekasse leisten.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion