Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Frei finanzierte Eigentumswohnungen

Frei finanzierte Eigentumswohnungen können zum Marktpreis verkauft werden, also zu jenem Preis, den die Verkäuferin/der Verkäufer erzielen kann.

Wird die Wohnung erst errichtet, wird der endgültige Kaufpreis meist nachträglich bestimmt. Wichtig ist, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen und der Kaufpreis in Etappen geleistet wird.

Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums

Noch vor der ersten Zahlung sollte die grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums erfolgen (grundbücherliche Sicherung).

Die Wohnungseigentumsbewerberin/der Wohnungseigentumsbewerber oder die Wohnungseigentumsorganisatorin/der Wohnungseigentumsorganisator muss beantragen, dass die Einräumungszusage im Grundbuch angemerkt wird. Ist die Organisatorin/der Organisator nicht alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer, ist die Zustimmung aller weiteren Miteigentümerinnen/Miteigentümer erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung dieser Zustimmungserklärungen ist nicht notwendig. In der Anmerkung müssen der Wohnungseigentumsbewerber und die Bezeichnung des Objekts genannt werden. 

Für künftige Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Erleichterung: Wenn bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft in das Grundbuch einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil im Grundbuch eingetragen wurde, kann die notwendige Veränderung der bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Miteigentümerinnen/Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerberinnen/Wohnungseigentumsbewerber und bestimmter Buchberechtigter. 

Kostenorientierter Preis

Beim Vertragsabschluss wird ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart. Die Verkäuferin/der Verkäufer darf Kostensteigerungen zwischen Vertragsunterzeichnung und Fertigstellung auf die Käuferin/den Käufer überwälzen. Hier müssen die Kalkulationsgrundlagen und der Kalkulationsstichtag für den vorläufigen Preis und die Preissteigerung genau festgelegt werden. Die Geltendmachung der Preissteigerung erfolgt mit der Endabrechnung.

Höchstpreis

Beim Höchstpreis darf die Verkäuferin/der Verkäufer Preissteigerungen nur bis zu einer im Vorhinein festgelegten Grenze geltend machen, z.B. bis zu vier Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Fixpreis

Beim Fixpreis wird ein verbindlicher Kaufbetrag festgelegt. Preissteigerungen dürfen nicht weiterverrechnet werden, eine Endabrechnung erfolgt nicht.

Bei frei finanzierten Eigentumswohnungen, die vor Fertigstellung verkauft werden, gilt in der Regel das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dieses schützt Käuferinnen/Käufer durch verpflichtende Sicherungsmechanismen (z.B. Treuhandabwicklung, Bankgarantie oder Versicherung) und regelt die Zahlungsmodalitäten nach Baufortschritt.

Wohnen im Eigentum (AK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz