Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Ferialpraxis und Familienbeihilfe
Wird für die Ferialpraxis ein Entgelt bezogen, kann dies bei Jugendlichen über 19 Jahren dazu führen, dass die Zuverdienstgrenze für die Familienbeihilfe überschritten wird und daher die Familienbeihilfe zumindest teilweise zurückbezahlt werden muss. Die Zuverdienstgrenze beträgt im Jahr 2025 17.212 Euro brutto an zu versteuerndem Einkommen pro Kalenderjahr. Wird der Betrag von 17.212 Euro im Jahr 2025 überschritten, ist jener Betrag zurückzuzahlen, um den der Grenzbetrag überschritten wurde.
Bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze muss die Familienbeihilfe im darauf folgenden Jahr neu beantragt werden.
Für Jugendliche unter 19 Jahren hat die Zuverdienstgrenze keine Bedeutung.
Der Kinderabsetzbetrag ist an die Familienbeihilfe geknüpft, daher kann es auch bei diesem zu Rückzahlungsverpflichtungen kommen.
