Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Bundesregierung
- Allgemeines zur Bundesregierung
- Mitglieder der Bundesregierung
- Aufgaben der Bundesregierung
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeines zur Bundesregierung
Die Bundesregierung als Kollegium ist eines der obersten Vollzugsorgane des Bundes, neben dem Bundespräsidenten und den einzelnen Bundesministerinnen/Bundesministern. Der Sitz der Bundesregierung ist in Wien.
Die Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ernannt. Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Dies bedeutet nicht, dass die Mitglieder der Bundesregierung auch dem Nationalrat angehören müssen. Vor Amtsantritt werden die Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten angelobt.
Mitglieder der Bundesregierung
Die Bundesregierung besteht aus:
- Bundeskanzlerin/Bundeskanzler
- Vizekanzlerin/Vizekanzler
- Bundesministerinnen/Bundesminister
Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler übernimmt den Vorsitz der Bundesregierung und ist Leiterin/Leiter des Bundeskanzleramtes. Der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler kommen besondere Koordinationsaufgaben zu, ein Weisungsrecht gegenüber anderen Bundesministerinnen/Bundesministern hat er aber nicht. Zur Vertretung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ist die Vizekanzlerin/der Vizekanzler berufen.
Die einzelnen Aufgaben der Bundesverwaltung werden von den Bundesministerien übernommen, mit deren Leitung je eine Bundesministerin/ein Bundesminister betraut ist. Derzeit gibt es 12 Bundesministerien in Österreich. Die Anzahl und Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt.
Aufgaben der Bundesregierung
Eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung ist, darüber zu beschließen, ob ein Gesetzesvorschlag in den Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht wird (sogenannte "Regierungsvorlage"). Die Bundesregierung ordnet die Wahl des Nationalrates und des Bundespräsidenten an, kann Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtages erheben und stimmt der Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung eines Landesgesetzes zu.
Weitere Befugnisse können der Bundesregierung durch Bundesgesetze zugewiesen werden.
Hinweis
Die Aufgaben der Bundesregierung sind von den Aufgaben der einzelnen Bundesministerinnen/Bundesminister zu unterscheiden.
Weiterführende Links
Die Österreichische Bundesregierung (→ Bundeskanzleramt)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
- Bundesministeriengesetz 1986 (BMG)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion