Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Schulbeihilfe

Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler ab der 10. Schulstufe können Schulbeihilfe beantragen, sofern sie bedürftig im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes 1983 sind.

Der jährliche Grundbetrag für Schulbeihilfe liegt für das Schuljahr 2024/25 bei 1.764,– Euro.

Zur Erhöhung des Grundbetrages kommt es bei Vorliegen der im Schülerbeihilfengesetz 1983 genannten besonders berücksichtigungswürdigen Umstände. Eine zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, der Ehepartnerin oder des Ehepartners sowie das Einkommen der Schülerin oder des Schülers (wenn vorhanden) vermindern den Grundbetrag.

Bei in Semester gegliederten Sonderformen mit modularer Unterrichtsorganisation ergeben sich Verminderungen oder Erhöhungen aus der Über- oder Unterschreitung der durchschnittlichen Gesamtwochenstundenanzahl.

Der Antrag auf Schulbeihilfe kann gemeinsam mit dem Heimbeihilfenantrag gestellt werden.

Die Antragstellung für die Schulbeihilfe ist 

  • online mit der entsprechenden Schulbestätigung oder
  • in Papierform möglich.

TIPP

Online-Anträge auf Schul-und/oder Heimbeihilfe können Sie mittels ID Austria einbringen. Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einbringung des Antrages (Online-Antrag) zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können Sie nach Ihren Angaben anonym ermitteln, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch Ihre Schulbeihilfe voraussichtlich sein wird.

Der mehrsprachige Onlineratgeber Schülerbeihilfe führt Sie bei Anträgen auf Schul- und/oder Heimbeihilfe zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.

Betroffene

Anspruch auf Schulbeihilfe haben

  • österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
  • Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR
  • Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung („Daueraufenthalt-EU“)
  • Drittstaatsangehörige sowie Staatenlose, die selbst oder dessen mindestens ein Elternteil in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und auch den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.
  • Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung einer Schulbeihilfe sind:

  • Besuch einer österreichischen mittleren oder höheren Schule (ab der 10. Schulstufe) oder in Semester gegliederten Schule (zB.: Abendkolleg, Tageskolleg, etc.) als ordentliche Schülerin bzw. ordentlicher Schüler
  • Soziale Bedürftigkeit: Einkommen, Familienstand und Familiengröße der Schülerin oder des Schülers, der Eltern und der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners sind maßgebend für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit.
  • Beginn des Schulbesuches vor dem 35. Geburtstag bzw., bei bestimmten Voraussetzungen, dem 40. Geburtstag 

Fristen

Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.

Bei semestergegliederte Schulen bis zum 31. Dezember (Wintersemester) bzw.  bis 31. Mai (Sommersemester).

Eine Antragstellung nach der Frist führt zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Beihilfe.

Zuständige Stelle

Für Schülerinnen und Schüler einer mittleren oder höheren Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion (→ BMBWF) zuständig.

Für Schülerinnen und Schüler der Zentrallehranstalten, höheren land- oder forstwirtschaftlichen Schulen sowie Forstfachschulen ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (→ BMBWF) zuständig.

Für Schülerinnen und Schüler land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist die jeweilige Landeshauptfrau bzw. der jeweilige Landeshauptmann zuständig (Liste der Landesregierungen (→ BMBWF)).

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung

Die Anmeldung mit ID Austria ermöglicht die Online-Antragstellung.

Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen

Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Antragstellung zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.

Antragstellung in Papierform

Ein Download des Antragsformulars ist über den Online-Ratgeber Schülerbeihilfe möglich. Ebenso sind in der Direktion der jeweiligen Schule Antragsformulare und Informationsbroschüren erhältlich. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.

Ist die Schülerin oder der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer oder einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wegweiser zu den Antragsformularen erleichtern das Ausfüllen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
  • Gesamtbezugsbestätigung 2023 über: Mindestsicherung, Sozialhilfe, Unfallrente, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld, Pensionsvorschuss, Grundversorgung …
  • Unterhaltsbeschluss oder Unterhaltsvergleich, Urteil, Unterhaltsvorschüsse in Kopie, sofern Eltern getrennt leben.
  • Inskriptionsbestätigung und Nachweis über Studienbeihilfe für das jahr 2023 von studierenden Geschwistern, Eltern oder der Ehepartnerin bzw. dem Ehepartner
  • Meldezettel und Aufenthaltstitel in Kopie (z. B. positiver Asylbescheid, Daueraufenthalt-EU, etc.) von Bürgerinnen und Bürgern aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (Drittstaatsangehörige)
  • Bestätigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (Familienbeihilfenstelle) in Kopie für Kinder mit erheblicher Behinderung, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
  • übersetzter Nachweis über das Einkommen bei ausländischem Einkommen
  • Versicherungsdatenauszug bei 4-jährigem Selbsterhalt / Aufgabe der Berufstätigkeit
  • Jahreslohnzettel (L16) 1.1. - 31.12.2024 ist bei verspäteter Antragstellung nach dem 31.12.2024 oder bei erheblicher Minderung des Einkommens 2024 gegenüber 2023 beizulegen.
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind wie folgt nachzuweisen:
    Eigengrund: zuletzt zugestellten Einheitswertbescheid (alle Seiten).
    Bei pauschaliert ermittelten Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, die nicht im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen sind, ist der pauschaliert ermittelte Gewinn anzugeben. Hierzu ist das Erklärungsblatt „Gewinnermittlung“  heranzuziehen.
    Verpachtung: Pachtvertrag (Pachtverträge) in Kopie beilegen.

Formulare und Wegweiser sind auf der Website des BMBWF abrufbar.

Zusätzliche Informationen

 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 1a, 2, 3, 9, 15 Schülerbeihilfengesetz

Letzte Aktualisierung: 9. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung