Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Schulbeihilfe

Allgemeine Informationen

Schülerinnen/Schüler ab der 10. Schulstufe können Schulbeihilfe beantragen, sofern sie bedürftig im Sinne des Schülerbeihilfengesetzes sind.

Der jährliche Grundbetrag für Schulbeihilfe liegt für das Schuljahr 2025/26 bei 1.845,– Euro.

Zur Erhöhung des Grundbetrages kommt es bei Vorliegen der im Schülerbeihilfengesetz genannten besonders berücksichtigungswürdigen Umstände. Eine zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern, der Ehepartnerin/des Ehepartners sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) vermindern den Grundbetrag.

Bei in Semester gegliederten Sonderformen mit modularer Unterrichtsorganisation ergeben sich Verminderungen oder Erhöhungen aus der Über- oder Unterschreitung der durchschnittlichen Gesamtwochenstundenanzahl.

Der Antrag auf Schulbeihilfe kann gemeinsam mit dem Heimbeihilfenantrag gestellt werden.

Die Antragstellung für die Schulbeihilfe ist 

  • online mit der entsprechenden Schulbestätigung oder
  • in Papierform möglich.
Tipp:

Online-Anträge auf Schul-und/oder Heimbeihilfe können mittels ID Austria eingebracht werden. Die elektronische Einbringung des Antrages (Online-Antrag) führt zu einer kürzeren Bearbeitungszeit.

Über den Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich kann je nach Angaben anonym ermittelt werden, ob die Voraussetzung der Bedürftigkeit erfüllt ist und wie hoch Ihre Schulbeihilfe voraussichtlich sein wird.

Der mehrsprachige Onlineratgeber Schülerbeihilfe führt bei Anträgen auf Schul- und/oder Heimbeihilfe zum richtigen Formular, das unmittelbar heruntergeladen, ausgefüllt und sodann von der Schule bestätigt werden kann.

Betroffene

Anspruch auf Schulbeihilfe haben

  • österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
  • Staatsangehörige einer Vertragspartei des EWR
  • Drittstaatsangehörige mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung ("Daueraufenthalt-EU")
  • Drittstaatsangehörige sowie Staatenlose, die selbst oder dessen mindestens ein Elternteil in Österreich für mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig war und auch den Lebensmittelpunkt in Österreich hatte.
  • Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung einer Schulbeihilfe sind:

  • Besuch einer österreichischen mittleren oder höheren Schule (ab der 10. Schulstufe) oder in Semester gegliederten Schule (z.B.: Abendkolleg, Tageskolleg, etc.) als ordentliche Schülerin/ordentlicher Schüler
  • Soziale Bedürftigkeit: Einkommen, Familienstand und Familiengröße der Schülerin/des Schülers, der Eltern und der Ehepartnerin/des Ehepartners sind maßgebend für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit.
  • Beginn des Schulbesuches vor dem 35. Geburtstag bzw., bei bestimmten Voraussetzungen, dem 40. Geburtstag 

Fristen

Anträge müssen bis 31. Dezember des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.

Bei in Semester gegliederten Schulen ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31. Dezember und für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai eingebracht werden.

Eine Antragstellung nach der Frist führt zu einer anteilsmäßigen Kürzung der Beihilfe.

Zuständige Stelle

Für Schülerinnen/Schüler einer mittleren oder höheren Schule ist die jeweilige Bildungsdirektion (BMB) zuständig.

Für Schülerinnen/Schüler der Zentrallehranstalten, höheren land- oder forstwirtschaftlichen Schulen sowie Forstfachschulen ist das Bundesministerium für Bildung (BMB) zuständig.

Für Schülerinnen/Schüler land- und forstwirtschaftlicher Fachschulen sowie medizinisch-technischer Schulen ist die jeweilige Landeshauptfrau/der jeweilige Landeshauptmann zuständig (Liste der Landesregierungen (BMB]).

Verfahrensablauf

Online-Antragstellung

Die Anmeldung mit ID Austria ermöglicht die Online-Antragstellung.

Für eine Online-Antragstellung ist es jedenfalls erforderlich, eine entsprechende, von der Schule unterzeichnete Schulbestätigung hochzuladen

Die elektronische Antragstellung führt zu einer kürzeren Bearbeitungszeit.

Antragstellung in Papierform

Ein Download des Antragsformulars ist über den Online-Ratgeber Schülerbeihilfe möglich. Ebenso sind in der Direktion der jeweiligen Schule Antragsformulare und Informationsbroschüren erhältlich. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen bei der zuständigen Beihilfenbehörde abgegeben werden.

Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

Wegweiser zu den Antragsformularen erleichtern das Ausfüllen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
  • Gesamtbezugsbestätigung 2024 über: Mindestsicherung, Sozialhilfe, Unfallrente, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Weiterbildungsgeld, Übergangsgeld, Pensionsvorschuss, Grundversorgung,…
  • Bei getrennt lebenden Eltern: Unterhaltsbeschluss oder Unterhaltsvergleich, Urteil, Unterhaltsvorschüsse in Kopie beilegen.
  • Studierende: Inskriptionsbestätigung und Nachweis über Studienbeihilfe für das Jahr 2024
  • Bürgerinnen/Bürger aus Nicht-EU-/EWR-Staaten (Drittstaatsangehörige): Kopie des Meldezettels, positiver Asylbescheid
  • Für Kinder mit erheblicher Behinderung, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird: Kopie der Bestätigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (Familienbeihilfenstelle) beilegen.
  • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft:
    Für Eigengrund zuletzt zugestellten Einheitswertbescheid (alle Seiten)
  • Bei ausländischem Einkommen: übersetzter Nachweis über das Einkommen
  • Versicherungsdatenauszug: bei 4-jährigem Selbsterhalt / Aufgabe der Berufstätigkeit
  • Bei verspäteter Antragstellung nach dem 31. Dezember 2025 oder bei erheblicher Minderung des Einkommens 2025 gegenüber 2024: Jahreslohnzettel (L16) 1. Jänner bis 31. Dezember 2025 beilegen.

Formulare und Wegweiser sind auf der Website des BMB abrufbar.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 05.12.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung