Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Fahrausbildung – Mindestunterrichtsstunden in den einzelnen Klassen

Die Fahrschulausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Unterrichtsstunden werden in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Hinweis

Detaillierte Informationen zur Grundausbildung in der Fahrschule für L17 (B-Führerschein mit 17 Jahren) sowie zur Vor- und Grundschulung in der Fahrschule für "L" (Übungsfahrten) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Basisunterricht für alle Klassen von Lenkberechtigungen, der mindestens 20 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, und einem klassenspezifischen Teil, je nach angestrebter Klasse. Im Falle der Ausdehnung der Lenkberechtigung der Klasse C1 auf die Klasse C oder der Klasse D1 auf D ist keine theoretische Ausbildung zu absolvieren. Die Lehrinhalte der klassenspezifischen Teile werden auf mindestens folgende Unterrichtseinheiten aufgeteilt:

Vorgeschriebene Unterrichtseinheiten für die jeweiligen Führerscheinklassen
(Unter-)Klassen jeweiliger klassenspezifischer Teil in UE
A 6
B 12
BE 3
C1 8
C 10
CE (C1E) oder DE (D1E) 6
D1 (Ausdehnung von B) 8
D1 (Ausdehnung von C/C1) 4
D (Ausdehnung von B) 12
D (Ausdehnung von C) 4
F 4

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst Fahrten im Ortsgebiet mit starkem Verkehr (städtisches Gebiet), Fahrten im Schnellverkehr (z.B. Autobahn, Autostraße) sowie Nachtfahrten. Die Mindestdauer der praktischen Ausbildung beträgt:

Vorgeschriebene praktische Unterrichtseinheiten für die jeweiligen Führerscheinklassen
(Unter-)Klassen Unterrichtseinheiten (UE)
A
  • 14 UE, wobei mindestens 10 UE davon auf Straßen mit öffentlichem Verkehr durchzuführen sind
  • Personen, die bei Antragstellung auf Erteilung der Lenkberechtigung der Klasse A 39 Jahre oder älter sind, müssen zusätzlich 2 UE auf Straßen mit öffentlichem Verkehr absolvieren. Dabei wird speziell der Umgang mit schweren Motorrädern der Klasse A trainiert und Risikokompetenz mit diesen Fahrzeugen vermittelt. Überdies sind bei dieser Personengruppe die letzten 4 UE im öffentlichen Verkehr durchzuführen, die einen hohen Anteil auf Freilandstraßen umfassen muss.
B
  • 3 UE Vorschulung
  • 3 UE Grundschulung
  • 6 UE Hauptschulung
  • 5 UE Perfektionsschulung einschließlich 3 UE Sonderfahrten
    • 1 UE Nachtfahrt
    • 1 UE Autobahnfahrt
    • 1 UE Überlandfahrt
    • Wobei die Nachtfahrt auch bereits im Rahmen der Hauptschulung absolviert werden kann; die Perfektionsschulung hat aber auch in diesen Fällen 5 UE zu umfassen.
    • Es muss keine Nachtfahrt im Rahmen der Fahrschulausbildung durchgeführt werden, wenn Übungsfahrten gem. § 122 KFG ("L") absolviert werden.
  • 1 UE Prüfungsvorbereitung
B und BE Zusätzlich zur Klasse B 4 UE BE
B und C/C1 20 UE, davon 8 B und 12 C/C1
B und C/C1 und CE (C1E) 22 UE, davon 8 B, 10 C und 4 CE/C1E
B und D/D1 20 UE, davon 8 B und 12 D/D1
B und C/C1 und D/D1 26 UE, davon 8 B, 10 C/C1 und 8 D/D1
B und C/C1 und CE (C1E) und D/D1 28 UE, davon 8 B, 8 C/C1, 8 D/D1 und 4 CE/C1E
F 4 UE

* Anstelle der Hauptschulung für die Klasse B in der Fahrschule können auch Übungsfahrten ("L") absolviert werden.

Die praktische Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 darf erst nach Abschluss der Vor- und Grundschulung sowie einer Sonderfahrt (Überlandfahrt) für die Klasse B begonnen werden. Erst nach Beendigung der praktischen Ausbildung für die Klassen C/C1 und D/D1 erfolgt die Abschlussausbildung für die Klasse B (eine Nacht- und eine Autobahnfahrt).

Rechtsgrundlagen

Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur