Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Allgemeines zum freiwilligen sozialen Engagement
Freiwilliges Engagement gemäß Definition im Freiwilligengesetz liegt vor, wenn
- freiwillig Leistungen für andere
- in einem organisatorischen Rahmen
- unentgeltlich
- von Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erbracht werden
- mit dem Zweck der Förderung der Allgemeinheit oder aus vorwiegend sozialen Motiven,
- ohne dass dies in Erwerbsabsicht, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen einer Berufsausbildung erfolgt.
Dieses freiwillige Engagement wird von anderen unbezahlten, jedoch gesetzlich verpflichtenden Tätigkeiten (bspw. Praktika) unterschieden.
Interessierte können
- ein freiwilliges Sozialjahr (in Österreich),
- ein freiwilliges Umweltschutzjahr (in Österreich),
- Gedenkdienst (in Österreich und im Ausland) oder
- Friedens- und Sozialdienst im Ausland
absolvieren.
Um ein freiwilliges Sozialjahr, ein freiwilliges Umweltschutzjahr, einen Gedenkdienst oder Friedens- und Sozialdienst absolvieren zu können, muss die Tätigkeit bei einer von einem anerkannten Träger zugewiesenen Einsatzstelle erbracht werden.
Juristische Personen privaten Rechts, die
- nicht gewinnorientiert sind,
- ihren Sitz im Inland haben und
- in der freien Wohlfahrtspflege oder auf andere Art gemeinnützig tätig sind,
können auf Antrag bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen als Trägerinnen anerkannt werden. Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören neben Erfahrungen im Freiwilligenmanagement die Gestaltung des Bildungsprogramms und die pädagogische Betreuung und Begleitung.
Die Anerkennung als Träger erfolgt durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (für das Freiwillige Sozialjahr, Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland) bzw. durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (für das Freiwillige Umweltschutzjahr).
Hinweis
Es ist möglich, ein nach dem Freiwilligengesetz geleistetes freiwilliges Sozialjahr, ein freiwilliges Umweltschutzjahr, einen im In- oder Ausland geleisteten Gedenkdienst oder einen im Ausland geleisteten Friedens- und Sozialdienst auf den ordentlichen Zivildienst anzurechnen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass es sich dabei um eine zehnmonatige, durchgehende Tätigkeit bei einem anerkannten Träger gehandelt hat.
Zur Förderung von freiwilligem Engagement wurde beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz der Österreichische Freiwilligenrat eingerichtet. Dieser agiert als institutionalisiertes Dialogforum, Beratungsgremium und Vernetzungsplattform.
Tipp
Das Europäische Solidaritätskorps (→ EK) ist eine neue Initiative der Europäischen Union. Es schafft Möglichkeiten für junge Menschen, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen.
Die Möglichkeit der Leistung eines freiwilligen Sozialjahres, freiwilligen Umweltschutzjahres, Gedenkdienstes im In- und Ausland, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommt man direkt bei den zugelassenen Trägern – freiwilligenweb (→ BMASGPK), bei der Fachreferentin/dem Fachreferenten des BMASGPK (→ BMASGPK) bzw. auf unseren Seiten zum freiwilligen Umweltschutzjahr.
Weiterführende Links
- freiwillig-engagiert.at (→ igfö) – Online-Plattform der Servicestelle für Freiwilliges Engagement in Österreich
- Portal: freiwilligenweb.at (→ BMASGPK)
- Liste der anerkannten Träger des freiwilligen Sozialjahres im Inland (→ BMASGPK)
- Liste der anerkannten Träger des freiwilligen Umweltschutzjahres (→ BMASGPK)
- Liste der anerkannten Träger des Gedenk-, Friedens- oder Sozialdienstes im Ausland (→ BMASGPK)
- Freiwilligenarbeit (→ Your Europe)
Rechtsgrundlagen
- Freiwilligengesetz (FreiwG)
- Zivildienstgesetz (ZDG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz