Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben K 

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Katsdorf 

Empfehlung 

Rasenmähen 

zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kefermarkt 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kirchberg bei Mattighofen 

keine Vorgaben

 

 

Kirchberg ob der Donau 

keine Vorgaben 

 

 

Kirchberg-Thening 

Verordnung 

Rasenmähen 

verboten:

  • Samstag
    • ab 17 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Kirchdorf an der Krems

Empfehlung

lärmbelästigende Arbeiten durch Rasenmäher, elektrische Geräten etc.

zu unterlassen:

  • Mittagszeit
  • Abendstunden
  • Wochenende

Kirchham 

keine Vorgaben 

 

 

Klaffer Empfehlung lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten

zu unterlassen:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Klam 

keine Vorgaben 

 

 

Kleinzell im Mühlkreis 

Empfehlung

Rasenmähen und sonstige Haus- und Gartenarbeiten

 zu unterlassen:

  • Samstag
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Königswiesen 

keine Vorgaben 

 

 

Kopfing im Innkreis

Empfehlung

Lärmende und laute Tätigkeit (z.B. Rasenmähen)

zu unterlassen:

  • täglich
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Kremsmünster 

Verordnung 

Betrieb von Rasenmähern, die mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 
angetrieben werden sowie von Kreissägen

zusätzlich:

Modellflugkörper, Modellboote und sonstige Modellfahrzeuge mit Verbrennungsmotor 

 verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Krenglbach 

Verordnung

(Die von diesem Verbot betroffenen Flächen sind in der Lärmschutzverordnung der Gemeinde angegeben.)

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher), Elektrorasenmähern, Motorsensen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor

gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes; ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion

Verboten:

  • Samstag
    • ab 19 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Kronstorf 

Verordnung 

Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) 

gilt nicht für: Einsatz von Maschinen im Rahmen eines Gewerbe- oder Industriebetriebes

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 21 bis 7 Uhr
  • Samstag
    • ab 16 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

 

Letzte Aktualisierung: 23. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion