Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen

Allgemeines zu Gemeinderatswahlen und Bürgermeisterwahlen

Die Mitglieder des Gemeinderates bzw. der Gemeindevertretung (in Vorarlberg und Salzburg) werden von den Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde gemäß den Wahlgrundsätzen und dem Verhältniswahlrecht gewählt.

Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters kann entweder

  • durch den Gemeinderat/die Gemeindevertretung/die Stadtvertretung oder
  • direkt durch die Einwohnerinnen/Einwohner der Gemeinde

erfolgen (unterschiedlich nach Bundesland).

Bei Bürgermeisterwahlen gilt das Mehrheitswahlrecht. Falls eine Person im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehrheit erreicht, findet eine Stichwahl statt.

Es besteht keine Wahlpflicht!

Aktive Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind in der Regel

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • (in der Regel) in der jeweiligen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben und
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.

Im Burgenland genügt ein qualifizierter Wohsitz im Bundesland; dieser muss jedoch nachweislich den wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt darstellen, wobei zumindest zwei dieser Kriterien erfüllt sein müssen. Die Voraussetzungen für einen solchen Wohnsitz sind jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn der Aufenthalt nur Erholungs-, Kur- oder Urlaubszwecken dient oder aus anderen Gründen offensichtlich nur vorübergehend ist sowie wenn die Person in der Gemeinde nicht nach melderechtlichen Vorschriften gemeldet ist. Bitte informieren Sie sich bezüglich des aktiven Wahlrechts rechtzeitig auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen.

In das Wählerverzeichnis können Sie Einsicht nehmen oder dagegen Einspruch erheben. Mehr dazu finden Sie unter "Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis)".

Eine Stimmabgabe ist bei Wahlen auf Gemeindeebene auch mit einer Wahlkarte (per Briefwahl oder vor der örtlich zuständigen Wahlbehörde) möglich. Bei Bedarf kann außerdem der Besuch durch die besondere Wahlbehörde angefordert werden.

Fristen und Verfahrensabläufe bei der Beantragung von Wahlkarten und bei der Briefwahl können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein.

Passive Wahlberechtigung

Passiv wahlberechtigt, d.h. zur Kandidatur berechtigt, sind in der Regel

  • alle österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürger sowie nicht österreichische EU-Bürgerinnen/Bürger,
  • die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • in einer Gemeinde des jeweiligen Bundeslandes ihren Hauptwohnsitz haben und
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind.

In manchen Bundesländern (z.B. Burgenland, Niederösterreich) genügt unter bestimmten Voraussetzungen das Vorhandensein eines (ordentlichen) Wohnsitzes bzw. ist (z.B. in Salzburg) vorgesehen, dass bestimmte Funktionen (z.B. Bürgermeisterin/Bürgermeister) österreichischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Bitte informieren Sie sich bezüglich des passiven Wahlrechts rechtzeitig auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion