Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Ich will jemanden klagen

Scheitert eine außergerichtliche Streitschlichtung oder ein prätorischer Vergleichsversuch, kann eine Klage vor Gericht eingeleitet werden. Wenn jedoch der Entschluss dazu gefällt wurde, eine Klage vor Gericht einzubringen, sollte eine gezielte Vorbereitung darauf stattfinden.

Hinweis

Im Rahmen eines Mahnverfahrens kann das Gericht bei Geldforderungen bis 75.000 Euro ohne Verhandlung und ohne Vernehmung der beklagten Partei einen bedingten Zahlungsbefehl erlassen.

Beratungsstellen aufsuchen

Der Gang zu einer Beratungsstelle sowie ein Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt sind jedenfalls empfehlenswerte Schritte, um individuelle Beratung und Unterstützung für das Zivilverfahren zu bekommen.

Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer ( RAK).

Anwaltliche Vertretung

Grundsätzlich kann jede Person vor Gericht selbst handeln. Von diesem Grundsatz bestehen jedoch Ausnahmen:

Absolute Anwaltspflicht

In folgenden Verfahren vor einem Zivilgericht muss eine Partei durch einen Rechtsanwalt vertreten sein:

  • Verfahren vor den Bezirksgerichten mit einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro, sofern keine sogenannte Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt. Eine Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte liegt ohne Rücksicht auf den Streitwert vor z.B. bei Vaterschafts-, Unterhalts-, Grenz-, Besitzstörungsstreitigkeiten, ehelichen Streitigkeiten und Streitigkeiten bei eingetragenen Partnerschaften, bestimmten Streitigkeiten aus Bestandverträgen (z.B. Mietverträgen) und Streitigkeiten wegen Viehmängeln
  • Verfahren vor allen höheren Gerichten (Landes- und Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof)

Bei absoluter Anwaltspflicht kann eine Prozesspartei ohne Rechtsanwalt keine wirksamen Prozesshandlungen setzen.

Relative Anwaltspflicht

Bei relativer Anwaltspflicht müssen sich die Parteien nicht vertreten lassen. Wenn sich aber eine Partei vertreten lässt, muss es durch einen Rechtsanwalt sein. Relative Anwaltspflicht besteht in folgenden Fällen, sofern am Ort des Gerichts wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben:

  • In Ehesachen 
  • In Verfahren, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, mit einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro (z.B. Grenz- oder Besitzstörungsstreitigkeiten)

Wenn weder absolute noch relative Anwaltspflicht besteht, können die Parteien selbst vor Gericht handeln oder sich durch eine volljährige Person vertreten lassen. Dies gilt z.B. für Verfahren vor den Bezirksgerichten mit einem Streitwert von bis zu 5.000 Euro oder den Abschluss von Vergleichen vor einem Bezirksgericht (selbst wenn der Streitwert über 5.000 Euro liegt).

Weitere Informationen zum Thema "Beteiligte im Zivilprozess" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung können mitunter erheblich sein. Wer sie zu tragen hat, findet sich im Kapitel "Kosten und Verfahrenshilfe" auf oesterreich.gv.at.

Unterlagen vorbereiten

Empfohlen wird das Sammeln aller Unterlagen und die Führung von Notizen auch der Namen potenzieller Zeugen, um die jeweilige Version der Sachlage zweifelsfrei vor dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens" auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsverzeichnis ( ÖRAK)

Zum Formular

Mahnklage für die Forderung der Zahlung eines 75.000 Euro nicht übersteigenden Geldbetrages

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion