Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Verzinsung

Nominalzinssatz und effektiver Jahreszins

Der Soll- oder Nominalzinssatz ist der auf den Kreditbetrag bezogene Prozentsatz, der sozusagen den Preis des ausgeliehenen Geldes darstellt. Er wird pro Jahr angegeben. Für den jeweils aushaftenden Kreditbetrag wird pro Jahr der vereinbarte Nominalzinssatz bezahlt (mit laufender Rückzahlung des Kapitals daher betragsmäßig immer weniger Zinsen).

Im Gegensatz zum Nominalzinssatz berücksichtigt der "effektive Jahreszins" die Gesamtkosten des Kredits. Er beinhaltet neben den Nominalzinsen auch Spesen, Bereitstellungsprovisionen, Kontoführungsentgelte, Bearbeitungsgebühren sowie die Kosten von Versicherungsverträgen, insofern deren Höhe bereits bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, muss die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zumindest auf die Verpflichtung zum Abschluss einer solchen Versicherung hingewiesen werden. Der effektive Jahreszins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten.

Der Nominalzinssatz ist also niedriger als der effektive Jahreszinssatz, weil dabei keinerlei Spesen berücksichtigt werden. Kredite mit gleichem Nominalzinssatz können unterschiedliche effektive Jahreszinssätze aufweisen, je nach Höhe der von der Bank verlangten Entgelte.

Auch in der Werbung müssen der Nominalzinssatz, sämtliche Kosten und der effektive Jahreszins angegeben werden, insofern Zinssätze oder sonstige Kosten des Kredits beworben werden.

Zinssatzänderungen

Die Kreditzinssätze sind generell variabel und können sich während der Laufzeit des Kredits ändern. Dies führt grundsätzlich zu einer Erhöhung oder Senkung der laufenden Kreditratenrückzahlungen. Es kann auch vereinbart werden, dass anstatt einer Änderung der Ratenhöhe eine Anpassung der Laufzeit vorgenommen wird, was allerdings vor allem bei Zinssatzerhöhungen am Beginn der Kreditlaufzeit wirtschaftlich ungünstig ist.

Die genauen Voraussetzungen für Zinssatzänderungen sind in den sogenannten Zinsgleitklauseln im Kreditvertrag festgelegt. Die Höhe des Zinssatzes darf nur an objektiven, vom Willen des Unternehmens unabhängigen Kriterien gemessen werden, wobei Kredite in der Regel an allgemeine Kapitalmarktzinssätze (z.B. EURIBOR – Euro Interbank Offered Rate, dies ist jener Zinssatz, zu dem sich Banken gegenseitig Geld leihen) gebunden sind. Steigen diese, so erhöht sich auch der Kreditzinssatz. Bei sinkenden Kapitalmarktzinssätzen verringert sich auch der Kreditzinssatz.

In der Zinsanpassungs- bzw. Zinsgleitklausel ist auch geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Zinsen jeweils angepasst werden. Dies kann quartalsweise, halbjährlich oder wie z.B. bei den Bauspardarlehen nur einmal im Jahr erfolgen.

Kommt es zu einer Zinsanpassung muss die Bank vor der Zinssatzänderung die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer schriftlich informieren. In der Änderungsmitteilung sind der neue Nominal- und der neue effektive Jahreszinssatz angegeben.

Um Schwankungen der Kreditraten auszuschließen, kann ein fixer Zinssatz vereinbart werden. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass die Bank für diese "Zinsgarantie" höhere Zinsen verlangt. Ebenfalls zu bedenken ist, dass im Falle einer allgemeinen Zinssenkung auf den Finanzmärkten keine Senkung des Fixzinssatzes möglich ist.

Verzugszinsen

Wenn eine Kreditnehmerin/ein Kreditnehmer mit seinen Rückzahlungen in Verzug gerät, ist die Bank berechtigt, Verzugszinsen von den ausstehenden Beträgen zu verrechnen. Daher sollte schon vor Abschluss des Kreditvertrages geklärt werden, wie hoch der Verzugszinssatz ist. Der Verzugszinssatz darf maximal um 5 Prozent p.a. (per annum = pro Jahr) höher sein als der vertraglich vereinbarte Nominalzinssatz.

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, ab welchem Zeitpunkt Verzugszinsen verrechnet werden. Während manche Kreditgeberinnen/Kreditgeber sofort Verzugszinsen verrechnen, auch wenn die Rate nur einen Tag nach dem vereinbarten Datum auf dem Kreditkonto einlangt, sind andere Kreditgeberinnen/Kreditgeber kulanter und räumen eine gewisse Wartefrist ein.

Es ist empfehlenswert, die Überweisungsdauer vom Girokonto auf das Kreditkonto zu beachten bzw. einen Abbuchungsauftrag einzurichten, damit vermeidbare Verzugszinsen und eventuelle Mahnspesen erst gar nicht entstehen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion