Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Weitere Förderungsmaßnahmen

Studienzuschuss

Der Studienzuschuss refundiert den Studienbeitrag. Er gebührt allen Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbeziehern, sofern sie einen Studienbeitrag entrichtet haben, und wird gemeinsam mit der Studienbeihilfe beantragt. Die Höhe des Studienzuschusses entspricht dem jeweils entrichteten Studienbeitrag für zwei Semester, höchstens jedoch dem Studienbeitrag gemäß Universitätsgesetz 2002 für zwei Semester (derzeit Euro 363,36 pro Semester).

Mit dem Online-Beihilfenrechner der Arbeiterkammer Oberösterreich können Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher ihren Anspruch auf Studienbeihilfe und den Studienzuschuss (bzw. eine eventuelle Rückerstattung des Studienbeitrages) kostenlos selbst ermitteln.

Fahrtkostenzuschuss

Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher erhalten einen Fahrtkostenzuschuss als Beitrag zur Finanzierung der notwendigen Fahrtkosten, die bei der täglichen Fahrt zur Bildungseinrichtung sowie bei der Fahrt zwischen Studienort und Heimatort anfallen. Informationen über die genaue Höhe der Beträge erhalten Sie bei Ihrer Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde.

Versicherungskostenbeitrag

Studienbeihilfenbezieherinnen/Studienbeihilfenbezieher erhalten ab dem auf den 27. Geburtstag folgenden Monat einen Versicherungskostenbeitrag in der Höhe von 19 Euro für jeden Monat, für den eine begünstigte Selbstversicherung in der Krankenversicherung besteht.
Die Zuerkennung erfolgt automatisch ohne eigenen Antrag. Die Auszahlung erfolgt semesterweise im Nachhinein.

Reisekostenzuschuss

Zusätzlich zur Beihilfe für das Auslandsstudium wird ein Zuschuss zu den erforderlichen Reisekosten ausbezahlt. Dieser richtet sich nach den Fahrtkosten zwischen dem Heimatort und dem Studienort im Ausland und wird ausbezahlt, ohne dass ein eigener Antrag gestellt werden muss.

Studienunterstützung

Studienunterstützungen sollen bei Vorliegen einer sozialen Notlage und eines günstigen Studienverlaufs studienbezogene Kosten ausgleichen, die durch andere Förderungsmaßnahmen (etwa Studienbeihilfen, Auslandsstipendien, Leistungs- und Förderungsstipendien) nicht abgedeckt werden können. Weiters können Studien an nicht österreichischen Fernuniversitäten gefördert werden.

Kinderbetreuungskosten

Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Studienabschluss- Stipendium beziehen und für im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder zu sorgen haben, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten der Betreuung ihrer Kinder zu beantragen.

Sozialleistungen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH)

Neben den diversen Serviceeinrichtungen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) – beispielsweise Studienberatung, Rechtshilfe, Hilfe bei Wohnungs- und Jobvermittlung – stehen für Studierende in besonderen sozialen und finanziellen Notlagen außerordentliche Anlaufstellen zur Verfügung.

Folgende Sozialleistungen werden von der ÖH angeboten:

  • Sozialfonds für besondere Härtefälle
    Studierende, die ohne eigenes Verschulden in große finanzielle Schwierigkeiten geraten und die von keiner anderen Stelle Unterstützung erhalten, können sich an den Sozialfonds der ÖH wenden.
  • ÖH-Kinderfonds
    Hier werden finanzielle Unterstützungen an Studierende gewährt, die im Zuge einer Schwangerschaft, Entbindung oder Pflege und Erziehung ihres Kindes in eine Notlage geraten.
  • Wohnfonds
    Für Studierende mit hohen Wohnkosten besteht die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Wohnkostenfonds zu beantragen. Es gelten dieselben Kriterien wie beim Sozialfonds. Die Wohnungsgröße und der Quadratmeterpreis müssen studentischen Wohnverhältnissen entsprechen.
  • Kinderbetreuungsfonds
    Dieser Fonds dient zur außerhäuslichen Betreuung des Kindes, d.h. Betreuung durch Tagesmütter, Tagesväter etc.
  • Unter bestimmten Umständen können Kosten für Mediation seitens der ÖH ersetzt werden.
  • Seit dem Jahr 2010 ist eine besondere Unterstützung für behinderte Studierende vorgesehen.

Die Anträge sind schriftlich einzubringen, ein gewisser Studienerfolg muss nachgewiesen und die dargestellte Notlage durch Unterlagen dokumentiert werden (z.B. Kontoauszüge, Rechnungen).

Informationen, Antragsformulare und die genauen Bedingungen finden Sie bei den Sozialreferaten der Österreichischen Hochschülerschaft.

Mensapickerl der ÖH

Mit dem Mensapickerl der ÖH erhält man eine Ermäßigung auf jedes Mensamenü. Das Mensapickerl ist bei der jeweiligen Hochschülerinnenschaft/Hochschülerschaft an der Universität, Fachhochschule, Privatuniversität und Pädagogischen Hochschule erhältlich.

Förderungen für Diplomanden bzw. für Dissertanten

Jährlich werden viele Stipendien von unterschiedlichen Institutionen für Diplomandinnen/Diplomanden und Dissertantinnen/Dissertanten vergeben. Der Förderkompass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie bietet eine Liste aller aktuellen Stipendien.

Weiters wird auf die Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung hingewiesen.

Rezeptgebührenbefreiung

Bei Vorliegen sozialer Gründe (z.B. monatliche Nettoeinkünfte für Alleinstehende unter Euro 1030,49) kann man von der Rezeptgebühr befreit werden.

Studienbeihilfe und Familienbeihilfe zählen nicht zum Einkommen.

Weitere Informationen erhalten Studentinnen/Studenten bei der jeweils zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder beim jeweiligen Sozialreferat der Österreichischen Hochschülerschaft.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung