Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung UDONIA Seitenstetten Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grüne Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Willkommen Mensch in Seitenstetten Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Lenkberechtigung für Quads und ATVs

Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.

Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:

  • Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
    • Leermasse von maximal 425 kg,
    • Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
    • Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
    • Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
  • Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
    • mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
  • Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
    • aller Quads und ATVs.
  • Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
    • die als Zugmaschine eingestuft sind und
    • deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
    • Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Achtung:

Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,

Letzte Aktualisierung: 19.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur