Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Lenkberechtigung für Quads und ATVs
Quads und ATVs (All Terrain Vehicles) sind Mopeds oder Motorräder mit vier Rädern, wobei Quads Sportfahrzeuge und ATVs eher kleine Traktoren sind. Sie können sowohl als Fun- als auch als Arbeitsgeräte dienen.
Je nach Motorleistung sind unterschiedliche Lenkberechtigungen und Kennzeichen notwendig:
- Lenkberechtigung der Klasse AM, die die Berechtigung "vierrädriges Leichtkraftfahrzeug" ("Mopedauto") umfasst, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs mit einer
- Leermasse von maximal 425 kg,
- Bauartgeschwindigkeit von maximal 45 km/h,
- Motornennleistung von maximal 6 kW bzw. einem Hubraum von maximal 50 ccm (für Fremdzündungs-/Benzinmotoren).
- Kennzeichen: hinten eine rote Moped-Kennzeichentafel und einen Aufkleber "45"
- Lenkberechtigung der Klasse A, die vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde, berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs
- mit einer Leermasse von maximal 400 kg und
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
- Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken
- aller Quads und ATVs.
- Lenkberechtigung der Klasse F berechtigt zum Lenken von Quads und ATVs,
- die als Zugmaschine eingestuft sind und
- deren Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
- Kennzeichen: hinten eine weiße Auto-Kennzeichentafel
Quad- und ATV-Lenkerinnen/Lenker sind verpflichtet,
- einen Sturzhelm zu tragen,
- eine Autoapotheke, ein Pannendreieck und eine Warnbekleidung mitzuführen,
- auf Autobahnen eine Pkw-Vignette mitzuführen (muss nicht aufgeklebt werden),
- in gebührenpflichtigen Kurzparkzonen Parkgebühren zu bezahlen.
