Vereine und Organisationen

In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.

Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.

Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.

Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.

Verein

Titel Branche
Altherrenverband der Katholisch Österreichischen Studentenverbindung Verein
Anselm Salzer Bibliothek Verein
Bauernbund Seitenstetten Verein
Brauchtumsverein Seitenstetten
Briefmarkensammelverein Seitenstetten Verein
Carl Zeller Musikschule Verein
carla Seitenstetten
Club Seitenstetten zur Förderung der Restaurierung des Stiftes Seitenstetten Verein
Eisschützenverein Sportunion Seitenstetten Verein
Elternverein der Mittelschule Seitenstetten/Biberbach Verein
Elternverein des öffentlichen Stiftsgymnasiums Seitenstetten Verein
FF Seitenstetten Dorf Verein
FF Seitenstetten Markt Verein
Fischereigesellschaft Aschbach Verein
Flugunion Seitenstetten Verein
FPÖ Seitenstetten Verein
Freizeit-Club Edelweiß Verein
Fremdenverkehrsverein Seitenstetten Verein
Freundeskreis - Bildungszentrum St. Benedikt Verein
Grünen Seitenstetten Verein
Heimat - und Trachtenverein D´Trefflingtaler Schuhplattler Verein
HSZ-Motorsport-Club Seitenstetten Verein
Jagdgesellschaft Seitenstetten Verein
Jagdhornbläser Verein
Judocenter Ybbstal Verein
JuKuKo - Verein zur Förderung von Jugendkultur und Kommunikation Verein
Kameradschaftsbund Verein
Kath. Österr. Studentenverbindung UDONIA Verein
Katholische Frauenbewegung Verein
Kirchenchor Verein
Kraftsportverein Seitenstetten Verein
Landjugend Seitenstetten Verein
Marktentwicklungsverein Seitenstetten Verein
Motorsportclub MSC Verein
Musikkapelle Seitenstetten Verein
Musikmacherei Verein
NÖ Imkerverband, Ortsgruppe Seitenstetten Verein
NÖs Senioren - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
ÖAAB - Ortsgruppe Seitenstetten Verein
Ortsbäuerinnen Seitenstetten Verein
Österreichischer Rassehundverein (ÖRV)
ÖVP Seitenstetten Verein
Pensionistenverband Verein
Rotes Kreuz Verein
Schachclub St. Peter/Au - Seitenstetten Verein
Schützengilde Union Seitenstetten Verein
Seitenstettner Ursprungsteufeln Verein
Siedlerverein Verein
SPÖ PS Verein
Trefflingtaler Holzknechtteufeln Verein
Union Tennisclub Seitenstetten Verein
USC HÖFLER Metalltechnik Seitenstetten Verein
VW Club Unlimited Verein
Wirtschaftsbund Seitenstetten Verein
Würfel & Co Verein

Rechte im Zivilverfahren für Verbrechensopfer

Prozessbegleitung

Verbrechensopfer, die im Strafverfahren psychosoziale Unterstützung bekommen haben, können diese auch im Zivilverfahren nutzen. Das ist möglich, wenn das Zivilverfahren in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Strafverfahren steht und die Prozessbegleitung notwendig ist, damit das Opfer seine Rechte im Verfahren gut wahrnehmen kann.

Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet die Opferschutzeinrichtung, die die Prozessbegleitung anbietet.

Wenn ein Opfer im Zivilverfahren eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt braucht, kann es um Verfahrenshilfe ansuchen.

Geheimhaltung der Anschrift

Ein Verbrechensopfer kann im Zivilverfahren seine Adresse geheim halten, wenn es ein schutzwürdiges Interesse daran darlegt und eine zustellungsbevollmächtigte Person nennt.

Auch zum Schutz von Zeuginnen/Zeugen im Zivilprozess darf die Partei, die eine Zeugin/einen Zeugen als Beweismittel nennt, deren Anschrift gegenüber der Gegenseite geheim halten.

Vernehmung

Wenn das Zivilverfahren mit einem Strafverfahren sachlich zusammenhängt, kann das Opfer beantragen, abgesondert vernommen zu werden. Dabei wird es räumlich getrennt von den Parteien und deren Vertreterinnen/Vertretern befragt. Diese können die Vernehmung über Bild- und Tonübertragung mitverfolgen und auf diesem Weg auch Fragen stellen.

Bei Personen unter 14 Jahren wird die Befragung in der Regel durch eine psychologische Sachverständige/einen psychologischen Sachverständigen durchgeführt.

Auch Zeuginnen/Zeugen können im Wege der abgesonderten Vernehmung befragt werden.

Ist die zu vernehmende Person unter 18 Jahre alt, kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen entscheiden, dass sie gar nicht oder nur zu bestimmten Themen befragt wird, wenn durch die Vernehmung ihr Wohl gefährdet wäre.

Rechtsgrundlagen

§§ 73b, 75a, 76, 289a, 289b Zivilprozessordnung (ZPO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz