Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Parallelrechnung
Es werden einander zwei fiktive (für die Rechnung angenommene) Pensionsleistungen gegenübergestellt:
- Alt-Pension
Pension nach Altrecht (Rechtslage vor dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere unter Berücksichtigung der Pensionssicherungsreform 2003 (Verlustdeckel) mit der Annahme, dass das Altrecht bis zum Pensionsbeginn weitergegolten hätte. - APG-Pension
Ermittlung der Leistung nach dem APG (Rechtslage nach dem 1. Jänner 2005) über die gesamte Erwerbskarriere mit der Annahme, dass das Neurecht seit dem Versicherungsbeginn gegolten hätte.
Der Pensionsanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis der in den verschiedenen Systemen (vor und nach dem 1. Jänner 2005) erworbenen Zeiten. Hat jemand beispielsweise 15 Jahre vor 2005 und 30 Jahre nach 2005 gearbeitet, erhält diese Person die Summe aus einem Drittel der sogenannten Alt-Pension und zwei Dritteln der sogenannten APG-Pension als Pensionsleistung.
Die Parallelrechnung (als Pensionsberechnung für alle Personen, die am 1. Jänner 2005 unter 50 Jahre alt waren und vor 2005 Versicherungsmonate in der gesetzlichen Pensionsversicherung erworben haben) wurde mit der Einführung des Pensionskontos mit 1. Jänner 2014 abgeschafft.
