Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Heirat von Jugendlichen
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt und entscheidungsfähig sind.
Jugendliche, die zwischen 16 und 18 Jahre alt sind, benötigen eine Ehefähigkeitserklärung, um heiraten zu können. Das Gericht hat eine Person auf ihren Antrag für ehefähig zu erklären, wenn
- sie für diese Ehe reif erscheint und
- die zukünftige Ehepartnerin/der zukünftige Ehepartner bereits volljährig ist.
Grundsätzlich muss die/der Obsorgeberechtigte der minderjährigen Person einwilligen; weigert sie/er sich, so hat das Gericht auf Antrag der/des Minderjährigen die Einwilligung zu ersetzen, wenn keine gerechtfertigten Gründe für die Weigerung vorliegen.
Im gerichtlichen Verfahren auf Erklärung der Ehefähigkeit fallen seit 1. Juli 2015 keine Gerichtsgebühren mehr an.
Hinweis
Ein verheiratetes minderjähriges Kind steht, solang die Ehe dauert, hinsichtlich seiner persönlichen Verhältnisse einer/einem Volljährigen gleich.
Genaue Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung finden sich im Kapitel "Heirat".
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion