Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Streitige Scheidung aus anderen Gründen
Bei einer Scheidungsklage aus anderen Gründen, wie Geisteskrankheit, ansteckende oder ekelerregende Krankheit, ist kein Verschulden der anderen Ehepartnerin/des anderen Ehepartners erforderlich. Die Ehe muss auch in diesem Fall unheilbar zerrüttet sein und die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft darf nicht zu erwarten sein.
Die Ehe darf jedoch nicht wegen eines sittlich nicht gerechtfertigten Scheidungsbegehrens geschieden werden. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn die Auflösung der Ehe den erkrankten Ehegatten außergewöhnlich hart treffen würde. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen, wie der Dauer der Ehe, dem Lebensalter der Ehegatten und dem Grund der Erkrankung.
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz