Vereine und Organisationen
In Seitenstetten bereichern eine Vielzahl von Sport-, Kulturvereinen usw. das gesellschaftliche Leben.
Gerade die Vereine sind es, die heute aus dem Freizeitgeschehen nicht mehr wegzudenken sind, seien es im Bereich des Sportes, der Kultur oder auch der Brauchtumspflege. In der Vielfältigkeit der Vereine findet der einzelne Bürger und auch unsere Gäste Platz, um die Interessen, Vorlieben und Fähigkeiten mit gleichgesinnten Menschn zu teilen.
Verschaffen Sie sich selbst einen Überblick, indem Sie den Verein Ihrer Wahl besuchen.
Selbstverständlich ist der Eintrag für Seitenstettner Vereine kostenlos und kann von jedem Verein selbst vorgenommen bzw. gewartet werden.
Damit Sie Ihre Vereinsseite selber warten können bitten wir Sie eine kurze E-Mail an die Marktgemeinde Seitenstetten zu senden.
Wir geben Ihnen anschließend Ihre Zugangsdaten bekannt.
Die von Ihnen geänderten Daten werden erst nach Freischaltung von uns sichtbar. Wir bitten um Verständnis.
Verein
Checkliste Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht in Österreich für EU-Bürger*.
| Thema | Detailinformationen |
| allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
| Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
| 1. bis 4. Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) |
| 5. bis 8. Schuljahr | Im 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS |
| 9. Schuljahr | Im 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe derr AHS oder einer berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule |
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.
